19.05.2025 - 5 Einwohnendenfragen

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1. Einwohnendenfragen

Herr Detlef Duwe stellt die im Anhang beigefügte Einwohnendenfrage:

„Welche Schritte plant die Stadt Lüneburg, um zu verhindern, dass die Stadt Lüneburg mit 100 Sachen auf die graue Wohnungsnot zurast?“

 

Ergänzung:

Die Hansestadt Lüneburg hat ihren absehbaren Wohnungsbedarf vom GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH untersuchen lassen. Das daraus resultierende Wohnraumversorgungskonzept der GEWOS für das Stadtgebiet liegt seit 2023 vor und steht auf der Homepage der Hansestadt zum Download bereit.

Grundlage ist die Erhebung des Wohnungsbestands sowie des Wohnungsbedarfs bis 2040 im Stadtgebiet. In die Prognose der Bevölkerungsentwicklung flossen, neben allen einschlägigen anderen Faktoren, insbesondere auch die Veränderungen der Altersstruktur ein.

Die erhobenen Daten sind Grundlage für die im Konzept enthaltene Haushaltsprognose und Wohnungsbedarfsprognose für die Hansestadt Lüneburg im Vorhersagezeitraum. Auch die GEWOS geht dabei von einer erheblichen Zunahme der Altersgruppen über 65 Jahre aus. Damit korrelierend wird die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte ansteigen.

Das Wohnraumversorgungskonzept empfiehlt folgerichtig, verstärkt preisgünstige Wohnungen neu zu bauen und das Angebot kleinerer Wohnungen mit ca. 50-60 m² zu erhöhen.

Heimplätze und seniorengerecht ausgestattete Wohnungen werden von der Wohnungsbedarfsanalyse jedoch nicht unmittelbar erfasst, aus der prognostizierten demografischen Entwicklung ist jedoch auf einen ebenfalls steigenden Bedarf zu schließen.

Die von den Kommunen anwendbaren bau- und planungsrechtlichen Instrumente führen allerdings nur mittelbar zu einem bedarfsgerechten Wohnungsangebot. Angebotsbestimmend ist die sich mit der Bedarfssituation verändernde Nachfrage sowie eine Lenkung durch die Wohnungsbauförderung.

Fördermittel für preisgünstigen Wohnraum werden in größerem Unfang durch das Land Niedersachsen vergeben. Auf die Zuteilung hat die Hansestadt Lüneburg jedoch keinen Einfluss. Landesfördermittel sind aber in ausreichendem Umfang abrufbar. Die Hansestadt unterstützt den sozialen Wohnungsbau durch das kommunale Wohnraumförderprogramm, welches als freiwillige Leistung allerdings nur über begrenzte Mittel verfügt.

Eine Vergabe von Wohnungen an bestimmte bedürftige Bevölkerungskreise wäre nur über die Nutzung der Belegrechte der ca. 650 existierenden Sozialwohnungen in Lüneburg möglich, viele davon im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft LüWoBau. Die LüWoBau, als Tochterunternehmen der Hansestadt, berücksichtigt im von ihr verwalteten Bestand gerade auch soziale und demografische Aspekte.

Darüber hinaus gibt es in Lüneburg die städtischen Stiftungen zur Altenförderung, die ebenfalls über Stiftswohnungen verfügen, die nach Stiftungszweck an Senior:innen aus dem Stadtgebiet vergeben werden, die bedürftig sind. Schwerbehinderte Senior:innen werden priorisiert. Im Baugebiet Wienebüttel ist der Bau von 62 weiteren seniorengerechten Stiftswohnungen durch die LüWoBau geplant. Die Warteliste für alle Stiftswohnungen wird im Senior:innen- und Pflege-Stützpunkt (SPN) geführt. Diese bieten auch eine Wohnberatung an, um Senior:innen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob sie z.B. durch Umbaumaßnahmen in ihrer bisherigen Wohnung verbleiben können oder einen Umzug anstreben sollten.

Heimplätze sowie Unterstützungsleistungen für den eigenen Wohnraum werden ausschließlich von nicht-kommunalen Anbietern mit fachlicher Expertise angeboten.

Um das Thema Wohnraum strategisch zu bearbeiten, ist das Wohnraumbüro eingerichtet worden. In Wohnraumsprechstunden und durch Netzwerkarbeit werden die Bedarfe in Lüneburg konkret erfasst. Zudem werden wohnungspolitische Instrumente anderer Kommunen gesichtet und bewertet, mit welchem Aufwand (personell und finanziell) diese auch für Lüneburg anwendbar sein könnten. Mögliche Instrumente beziehen sich auch auf Anreize für sogenannte Empty Nesters. Ein erster Überblick über die Arbeit des Wohnraumbüros wird im Sozialausschuss am 14.08.2025 vorgestellt.

Ziel des Verwaltungshandelns ist eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum.

 

2. Einwohnendenfragen

Herr Andreas Kellner stellt folgende Einwohnendenfrage:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bitte den o.g. Ausschuss, sich in seiner Sitzung am 19.05.2025 mit folgender Frage zu befassen:

 

Seit 2023 setzt sich die Initiative BWE LG für angemessene Erbbaukonditionen und den Erhalt des Erbbaus als Instrument, um bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu sichern/ schaffen. Vor 1 Jahr hat sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe (IFAG) gebildet, die bisher ein aus unserer Sicht unzulängliches und rechtlich fragwürdiges Lösungsmodell verfolgt, weil es die Problematik nicht an der Wurzel packt, sondern i.W. individuelle kosmetische Maßnahmen in Verbindung mit einem aufwändigen, zusätzliche Planstellen erfordernden Verfahren vorsieht.

 

Wegen seiner immensen Bedeutung für die Lüneburger Stadtentwicklung (10.000 betroffenen Bürger:innen, denen der Verlust ihrer Alterssicherung und die Verdrängung aus ihren Häusern droht, Gentrifizierung der Erbbauquartiere durch reiche Käufer, die sich die neuen horrenden Erbbauzinsen leisten können) muss dieses Thema unbedingt auch im Ausschuss für Bauen & Stadtentwicklung beraten werden.

 

Selbst das Bundesministerium für Stadtentwicklung befasst sich wegen der in zahlreichen Städten in Deutschland analogen Problematik explodierender Bodenpreise und dadurch unbezahlbarer Erbbauzinsen derzeit aktiv mit dem Thema und wird im Sommer einen Mustererbbaurechtsvertrag sowie Hinweise zur Ermittlung eines marktgerechten und für bezahlbaren Wohnraum angemessenen Erbbauzinses vorlegen, weil sonst das Erbbaurechtsgesetz, das gerade der Bodenspekulation entgegenwirken soll, durch das monetär ausgerichtete Agieren der Erbbaurechtsgeber ausgehöhlt zu werden droht.

 

Frage:

Wurde der Stadtentwicklungsausschuss mit dem akuten Problematiken beim Thema Erbbau und den Lösungsmodellen der IFAG einerseits und dem rechtskonformen und nachhaltigen WIN-WIN-Modell der Initiative andererseits befasst bzw. wann ist dies vorgesehen?

Wenn nein: warum ist dieser Ausschuss mit seiner fachlichen Expertise für das Thema „Bezahlbares Wohnen“ in die Entwicklungsprozesse des Erbbaus trotz ihrer Bedeutung für die Stadtentwicklung nicht eingebunden?

 

Besten Dank!

 

Andreas Kellner

Initiative Bezahlbares Wohnen im Erbbau Lüneburg“

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, betont das Interesse an dem Thema und die sachgerechte Behandlung im Ausschuss für Finanzen und Internen Service. Durch die Beteiligung des Rates sei die Öffentlichkeit und alle Ratsmitglieder mit einbezogen. Zudem beschäftige sich die die interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Thema.

 

Herr Kellner äußert sein Unverständnis für die Aussage. Es solle in dem Ausschuss Thema sein.

 

Ratsherr Kohlstedt widerspricht dem Ausschussvorsitzenden und wünscht sich eine Beteiligung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung.

 

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