22.04.2025 - 10 Anfragen im öffentlichen Teil
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 22.04.2025
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann bietet Ratsherrn Grimm an, seine Anfrage jetzt zu beantworten, wenn er dafür die Anfrage zurückzieht.
Ratsherr Grimm stimmt zu.
Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass Ratsherr Grimm die Anfrage parallel an die Presse gegeben hat ohne die Antwort der Stadt abzuwarten. So solle der Umgang miteinander nicht erfolgen.
- Liegt der Verwaltung aktuell ein Bauantrag für den geplanten Betriebshof der MOIN GmbH vor?
Der Bauaufsicht der Hansestadt liegt bislang kein Bauantrag für den geplanten Betriebshof der MOIN GmbH vor.
- Wie ist der aktuelle Planungsstand für das Vorhaben –insbesondere hinsichtlich Gebäude, Erschließung und naturschutzrechtlicher Auflagen (Rentierflechte, Trockenrasen etc.)?
Seitens der Hansestadt wird nur die Erschließung des Baufeldes zum Betriebshof der MOIN planerisch und bautechnisch betreut. Hierbei handelt es sich um die Leitungsinfrastruktur sowie den Verkehrswegebau in der Gebrüder-Heyn-Straße. Alle sonstigen Themenfelder werden durch die MOIN bzw. den Landkreis betreut. Der Landkreis Lüneburg hat die Rentierflechte aufgrund ihres Schutzstatus umgesiedelt. Um diese möglichst ortsnah unterzubringen wurde sie auf eine städtische Ausgleichsfläche verbracht. Die Umsetzung wurde von Seiten der Hansestadt Lüneburg im engen Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit begleitet.
- Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit dem Baubeginn bzw. dem Abschluss der Erschließung der Zuwegung zu rechnen?
Nach aktuellem Abstimmungsstand werden die Arbeiten am Regen- und Schmutzwasserkanal voraussichtlich Anfang Mai 2025 beginnen. Die Arbeiten werden bis ca. Ende Mai andauern. Anschließend erfolgt der Ausbau der Gebrüder-Heyn-Straße in Zusammenarbeit mit den 2 sonstigen Leitungsunternehmen. Die Herstellung erfolgt dabei in halbseitiger Bauweise, wodurch die Erreichbarkeit der MOIN Flächen jederzeit gewährleistet wird. Die Arbeiten werden ca. 8 Wochen benötigen.
- Welche Maßnahmen trifft die Hansestadt derzeit aktiv, um gemeinsam mit dem Landkreis sicherzustellen, dass der Betriebshof fristgerecht zum Fahrplanwechsel 2025 in Betrieb genommen werden kann?
Die Hansestadt hat aktiv alle Projektbeteiligte in den Abstimmungsprozess gebracht. Dieser Prozess mündet in einem gemeinsamen Gesprächstermin am 27.03.2025, bei dem alle Projektbeteiligten anwesend waren. Die getroffenen Abstimmungsergebnisse beschreiben derzeit die geplante Vorgehensweise zur Erschließung des MOIN Geländes.
- Gibt es einen abgestimmten Zeitplan zwischen Stadt, Landkreis und MOIN GmbH, um Genehmigung, Erschließung und Bau zeitgerecht umzusetzen? Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?
Die Arbeiten zur Erschließung des MOIN Betriebsgeländes sind mit der MOIN GmbH, dem Landkreis und der Hansestadt abgestimmt. (siehe hierzu Pkt. 2,3 und 4).
- Wie beurteilt die Verwaltung das Risiko, dass sich durch eine verzögerte Erschließung oder Bauantragstellung die Inbetriebnahme nicht realisieren lässt – und welche Alternativen stehen dann zur Verfügung?
Seitens des Fachbereichs 7 Tiefbau und Grün der Hansestadt ist die geplante Erschließung des MOIN Geländes nicht gefährdet. Die Arbeiten sind inhaltlich und zeitlich abgestimmt und mit allen Projektbeteiligten kommuniziert,
- Sind der Stadtverwaltung Planungen oder Überlegungen zur zukünftigen Nutzung der gegenüberliegenden Flächen (südlich der Gebrüder-Heyn-Straße) bekannt – etwa im Hinblick auf gewerbliche Entwicklung?
Angesprochen ist offenbar das Grundstück westlich der MOIN-Betriebsfläche. Es befindet sich im privatem Eigentum. Ein Bauantrag liegt der Stadt nicht vor.
- Vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der A 39 sowie der Umverlegung von B 216 und L 221: Wird die Erschließung angrenzender Flächen im Bereich der Gebrüder-Heyn-Straße bereits jetzt planerisch mitgedacht? Gibt es hierzu ein übergeordnetes Konzept oder eine Koordinierung mit dem Landkreis bzw. den zuständigen Straßenbaubehörden?
Die Verwaltung steht im Kontakt mit der NLStBV und der Autobahn GmbH. Das Interesse an einer Entwicklung der, nach einer Verlegung der B 216, freiwerdenden Flächen wurde dort bereits vorgetragen. Eine konkrete Planung von Gewerbegebieten und Erschließungsanlagen erfolgt erst, wenn feststeht, welche Flächen tatsächlich verfügbar sind und erste Erkenntnisse über planungsbestimmende Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Oberflächen- und Grundwasser, Fauna und Flora etc. vorliegen. Eine Überplanung erfolgt dann voraussichtlich im Zusammenhang mit den Flächen südlich der Otto-Brenner-Straße, vorläufige Bezeichnung „Bilmer Berg IV“. Wenn die Flächen verfügbar und möglicherweise auch im Eigentum der HLG sind, unterliegen sie der eigenen Planungshoheit. Die Belange anderer Träger öffentlicher Belange sind selbstverständlich zu berücksichtigen
Ratsherr Lühmann fragt, wie mit dem beschädigten Straßenbelag in der Neuen Sülze umgegangen werde.
Ergänzung:
Das Pflaster in der Neuen Sülze hat, anders als alle anderen Pflaster in der Hansestadt, eine sogenannte Vorsatzschale. Eine Vorsatzschale bedeutet, dass der Pflasterstein aus zwei Lagen besteht, die miteinander verbunden sind. Der untere Bereich besteht aus normalem Beton und oben kann die Oberfläche unterschiedlich gestaltet werden. Im Fall der Neuen Sülze ist der obere Teil mit einem höheren Granitanteil versehen. Wir haben diese damals neuentwickelte Steinart an der Neuen Sülze ausprobiert. Allerdings hat sich dieser Stein nicht bewährt, denn es hat sich gezeigt, dass bei starker Erschütterung, wie sie an dieser Stelle insbesondere durch den Busverkehr entsteht, eine Vorsatzschale auf Dauer abplatzen kann. Wir verwenden daher Betonpflaster mit Vorsatzschalen grundsätzlich nicht mehr.
Seit ca. 12 Jahren werden regelmäßig kleine Ausbesserungen durch den Bauhof der AGL durchgeführt. Dies erfolgt fortlaufend und in Zusammenarbeit mit den Straßenbegehern der Hansestadt.
Ratsherr Grimm fragt nach dem aktuellen Sachstand in dem Triftweg, weil dort Beschilderung zum landesamen Fahren aufgestellt wurden.
Ergänzung:
Der Triftweg wurde auf Grund seines Oberflächenzustandes entsprechend mit Hinweisbeschilderung versehen. In der Vergangenheit wurde zu möglichen Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort informiert. Die seinerzeit angedachten baulichen Maßnahmen wurden nach Einbindung der Anwohnenden mehrheitlich nicht gewollt. Im aktuellen Doppelhaushaltsjahr 2025/26 ist der Trifftweg nicht vorgesehen.