22.04.2025 - 6 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

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Beschluss:

 

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

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Beratungsinhalt:

 

Fragen zu Vonovia Wohnungen von Frau Lotze

 

Stadtbaurätin Gundermann beantwortet die Fragen von Ratsfrau Lotze aus der Sitzung am 17.03.2025.

 

  1. Welche Schäden wurden im Detail festgestellt?

 

Bei einer Begehung Mitte Februar (19.02.2025) wurde festgestellt, dass an der Rückseite eines Gebäudes (Theodor-Heuss-Straße 4) Verblendmauerwerk ausgebrochen ist und weitere Teile herabzustürzen drohten. An mehreren weiteren Stellen der Gebäude in der Theodor-Heuss-Straße 2 und 4 wurde schadhaftes Mauerwerk festgestellt. Die Bauaufsicht hat daher die Statiker Herr Böller (Ingenieurbüro IBZ GmbH) und anschließend Herr Smarsly (Ingenieurgemeinschaft Dr. Maack GmbH) hinzugezogen. Beide haben die Gebäude umfassend begutachtet, alle Schadstellen besichtigt und bewertet. Akuter Handlungsbedarf wurde jedoch nur am Mauerwerk an der Rückseite der Theodor-Heuss-Straße 4 festgestellt. Um einen vollständigen Überblick zu erhalten, erstellt die von der Eigentümerin beauftragte Bau-Institut Hamburg-Harburg GmbH ein Schadenkataster von erkennbaren Schäden, in dem diese dokumentiert und dargestellt werden.

 

  1. Welche einzelnen Maßnahmen wurden angeordnet?

-          Siehe Tabelle

 

  1. In bzw. an welchen Gebäuden?

Die bauordnungsrechtlichen Anordnungen bezieht sich auf das Gebäude Theodor-Heuss-Straße 4.

 

  1. Mit welchen Fristen?

-          Siehe Tabelle

 

  1. Mit welchen Zwangsgeldern wurden die Maßnahmen belegt?

Stadtbaurätin Gundermann beantwortet die Frage im nichtöffentlichen Teil.

 

Anordnung

Frist

Sachstand

1

Absperrung des potenziellen Schuttkegels

20.02.2025 18 Uhr

Keine Ersatzvornahme, da am 21.02.2025 mit Nachbesserung erfüllt

2

Vereinbarung eines gemeinsamen Termins mit dem Baukontrolleur und Statiker zur Untersuchung der Bausubstanz hinter dem Mauerwerk mittels Hubsteiger

27.02.2025 18 Uhr

Kein Zwangsgeld, da der Termin rechtzeitig vereinbart und am 03.03.2025 durchgeführt wurde

3

Aufstellen eines Sicherungsgerüstes mit einer geeigneten Plane oder einem geeigneten Netz

06.03.2025 18 Uhr

Kein Zwangsgeld; Das Gerüst wurde mit einem Tag Verzögerung am 07.03.2025 fertiggestellt. Die Verzögerung wurde vorher angefragt und abgestimmt.

4

Entnahme von Materialproben von Bauteilen an Flächen, die zwischen Bauaufsicht und Statiker abgestimmt wurden und Untersuchung dieser auf ihre statische Tragfähigkeit durch ein geeignetes Labor; die Auftragsbestätigung des Labors ist der Bauaufsicht vorzulegen

Auftragsbestätigung bis 13.03.2025 18 Uhr vorlegen

 

Kein Zwangsgeld: Der Bauaufsicht ist mitgeteilt worden, dass die Untersuchungen vom Büro Hupfer Ingenieure durchgeführt werden, der Termin zur Probenahme war ursprünglich der 03.04.2025.

Krankheitsbeding musste der Termin auf den 16.04.2024 verschoben werden.

 

Die Auftragsbestätigung liegt vor.

5

Diese Untersuchungsergebnisse sind der Bauaufsicht vorzulegen

 

27.03.2025 18 Uhr;

Verlängert auf 31.05.2025

Die Frist zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse wurde vom 27.03.2025 auf den 31.05.2025 verlängert, da die Laboranalyse voraussichtlich 46 Wochen in Anspruch nehmen wird und mehrere Feiertage bevorstehen. Weitere Verzögerungen müssen frühzeitig kommuniziert und begründet werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass zunächst die Ergebnisse vom Labor für weitere Details abgewartet werden müsse.

 

Roy Robson

 

Stadtbaurätin Gundermann hrt in die Thematik zum Bebauungsplan Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz" ein. Sie verweist auf das Protokoll vom Ausschuss am 17.03.2025, in dem die Zulässigkeit von Wohnungen festgehalten wurde.

 

Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, erklärt, dass Wohnungsbau vorgesehen sei. Die bestehenden Lagerhallen sollen in den Umrissen erhalten bleiben und eine Nutzungsänderung gem. §85a NBauO werde beantragt. Diese muss lediglich planerisch geprüft werden. Ziel sei es, 55 Wohneinheiten zu schaffen. Den ursprünglichen Bauantrag vom 15.02. habe Roy Robson am 17.03.2025 zurückgenommen. Derzeit bereite Roy Robson die Unterlagen für eine Mitteilung gemäß §85a vor und plane die Einreichung in derchsten Woche. Ergänzende Unterlagen zum Wärme- und Brandschutz müssten noch erarbeitet werden. Innerhalb von vier Wochen sei über die Mitteilung zu entscheiden. Der Baubeginn sei für das kommende Jahr vorgesehen. Sozialer Wohnungsbau könne hier nicht erzwungen werden, da kein neues Baurecht geschaffen werde. Es handle sich um ein urbanes Gebiet mit grundsätzlicher Zulässigkeit von Wohnbebauung. Es sollen einfache und schlichte Wohnungen entstehen. Die Mitteilung solle auch bestimmte Befreiungen beinhalten, unter anderem keine Photovoltaikanlage, da das Dach diese voraussichtlich statisch nicht mehr tragen könne, sowie potenzielle Abweichungen beim Schallschutz. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre werde ebenfalls beantragt. Da das Unternehmen an die Presse gegangen sei, solle das Vorhaben auch im öffentlichen Teil behandelt werden.

 

Ergänzung:

In der Vorlage (VO/09988/22) über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 172 "Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“, beschlossen am 22.05.2022, steht:

Ziel der Planung ist die Entwicklung verdichteter Wohnbebauung und die verträgliche Entwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen am Standort. Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, das neben dem dringend benötigten Wohnraum durchaus auch gemischte Strukturen oder Nahversorgung beherbergen kann, aber die Innenstadt Lüneburgs als Einkaufszentrum mit oberzentraler Bedeutung und die weiteren zentralen Standorte bzw. Nahversorgungszentren nicht beeinträchtigt.“

 

Ratsherr Kohlstedt ist verärgert, dass er über die Presse davon erfahren habe. Mindestens den Vorsitzendentte man informierenssen. Jetzt werde über § 85a NbauO getrickst. Roy Robson habe das Vertrauen verloren. Dies sei kein fairer Umgang.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Umwandlung in Wohnungen rechtlich möglich sei.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Pols antwortet Stadtbaurätin Gundermann, dass 55 Wohnungen und eine kleine Fläche für Gewerbe im Erdgeschoss vorgesehen seien. Da die Antragsunterlagen noch nicht vorliegen, können noch nicht alle Detailfragen beantwortet werden. Es seien keine ergänzenden verkehrlichen Gutachten notwendig. Für Wohnungen müssen keine Parkplätze bereitgestellt werden.

 

Ratsfrau Lotze erzählt von dem bisherigen Verlauf. Herr Eberhard habe in der letzten Sitzung berichtet, Roy Robson beabsichtige eine dauerhafte Erweiterung und es sei eine Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens gefunden worden. Anschließend sei jedoch ein Zeitungsartikel erschienen, dem zufolge Roy Robson keine Erweiterung mehr plane. Am letzten Wochenende habe ein weiterer Artikel berichtet, dass nunmehr Wohnungsbau vorgesehen sei und die Oberbürgermeisterin bereits seit Januar entsprechende Verhandlungen führe. Die Verwaltung kommuniziere in dieser Angelegenheit unzureichend, entweder intern oder gegenüber dem Ausschuss. Kritisch sehe sie insbesondere die Gespräche zwischen der Oberbürgermeisterin und Roy Robson sowie die öffentliche Zustimmung in der Presse. Sie möchte wissen, ob die Kriterien der Stadt eingehalten worden seien und welchen Inhalt die geführten Gespräche gehabt hätten.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass sich Roy Robson in den nächsten Monaten nicht erweitern möchte. Der B-Plan soll abgeschlossen werden, um klare Regeln für die Zukunft zu haben und spätere Erweiterungen im städtischen Interesse zu lenken. Die Wohnungen hätten darauf keine Auswirkungen.

 

Ratsherr Grimm fragt, ob mit den neuen komplizierten Treppentürmen wirklich kein Bauantrag erfolgen muss und was aus der Idee des Bürobaues passiert ist.

 

Herr Eberhard antwortet, dass es rechtlich einfach sei, ein bestehendes Gebäude in Wohnraum umzuwandeln.

 

Ratsherr Blanck spricht die Unterstützung der Fraktion ndnis 90/ Die Grünen r die Wohnraumentstehung aus vorhanden Gebäuden aus. Der Antrag von Roy Robson auf Erweiterung der Verkaufsfläche sei 7 Jahre alt. Die Vorgängerverwaltung habe das Verfahren ins Stocken gebracht und Frau Kalisch habe es mit der Mediation wieder in Bewegung gesetzt. Er weist auf die Entwicklung der letzten 7 Jahre hin. Die Kritik bezüglich der Informationsbeteiligung könne er nicht verstehen. Das sei Geschäft der laufenden Verwaltung und habe sich erst mit der Pressemitteilung durch Roy Robson geändert.

 

Ratsherr Neumann unterstützt die Aussage von Herrn Blanck. Wohnungsbau in Substanz sei gut und die Rechtsgrundlage werde eingehalten. Die Möglichkeit habe die SPD in der Landesregierung geschaffen. Sozialer Wohnungsbau sei hier nicht erzwingbar. Es sei durch die Menge der Bauanträge völlig subjektiv, was der Ausschuss vorgelegt bekomme. Hier gebe es nichts zu entscheiden. Das Unternehmen denke wirtschaftlich und die Veröffentlichung sei deren Entscheidung.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kohlstedt erklärt Frau Gundermann, dass alle Fälle gem. § 85a NbauO einzelfallbezogen entschieden werden.

 

Ratsherr Pols kritisiert den Umgang mit der Kommunalpolitik.

 

Herr Meyer ist froh über den Wohnungsbau, aber enttäuscht über den Aufwand und die Gelder, die das Verfahren bisher gekostet hat. Frau Kalisch könnte 30 % sozialen Wohnungsbau reinverhandeln und das sollte das Ziel sein.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, stimmt den Aussagen von Herrn Meyer zu. Alle politischen Parteien haben sich immer für 30 % mietpreisgebundenen Wohnungsbau eingesetzt. Die Stadt habe mit allen Beteiligten Gespräche geführt, aber Roy Robson spreche nur mit der Oberbürgermeisterin. Der Umgang sei nicht fair. Es werde genau beobachtet, ob die städtischen Kriterien sowie die in den vergangenen Jahren geäerte Kritik tatsächlich umgesetzt wird. Die SPD werde einen Antrag zu den „Gnen Standards stellen.