05.11.2025 - 5 Einwohnendenfragen

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Es wird eine Einwohnendefrage gestellt. Die fragestellende Person ist der Verwaltung bekannt, möchte jedoch nicht namentlich im Protokoll genannt werden.

 

Frage:

„Wie stellt sich die Lüneburger Politik ein leistungsfähiges, zuverlässiges und zur Daseinsvorsorge verpflichtetes Taxi-Gewerbe vor, das den ÖPNV im Landkreis ergänzt (geplantes ÖPNV-Taxi) und eine gesetzliche Betriebspflicht inklusive Besetzung in Randzeiten erfüllen muss, wenn gleichzeitig der durch den GVN und dem Gewerbe abgestimmte Antrag zur Anhebung der Beförderungsentgelte – notwendig allein zur Kompensation des neuen gesetzlichen Mindestlohns – abgelehnt wird?

Wie soll ein Gewerbe unter diesen Bedingungen wirtschaftlich überleben, Personal halten und die geforderte Mobilität für die Bevölkerung dauerhaft sicherstellen?“

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers weist daraufhin, dass die SPD-Fraktion für die Erhöhung der Taxenentgelte gestimmt habe.

 

Ratsherr Lühmann gibt seiner Befürchtung Ausdruck, dass durch eine Erhöhung der Taxenentgelte die Gesamtanzahl der Fahrgäste zurückgehe.             

 

Ratsfrau Redenius ergänzt, dass in der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion zu diesem Thema ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktion gegeben habe.

 

Ratsherr Gerlach sagt, dass die CDU-Fraktion gegen die Erhöhung der Taxenentgelte gestimmt habe.

 

Ratsherr Soldan macht darauf aufmerksam, dass durch zu geringe Taxenentgelte Unternehmen ggf. gezwungen seien, ihren Betrieb aufzugeben.

 

Herr Gallmeister, Mitarbeiter beim Fachdienst Mobilität des Landkreises Lüneburg, infomiert, dass der Landkreis Lüneburg in Zusammenarbeit mit der MOIN ein ÖPNV-Taxi plane. Er hoffe, dass dies zum 01.01.2026 auch funktionieren werde. Dafür müssten die Leistungen auch auskömmlich finanziert werden.

 

Die fragestellende Person gibt bekannt, dass die Taxenunternehmen einen erneuten Antrag auf Erhöhung der Entgelte stellen werde. Hierbei spiele insbesondere auch die Erhöhung des Mindestlohns eine große Rolle. Ratsfrau Schröder-Ehlers verspricht hierzu die Unterstützung der SPD-Fraktion.

 

Es wird eine weitere Einwohnendefrage von Herrn Dr. Jens Schmidt, Soltauer Straße 47, 21335 Lüneburg, gestellt.

 

Frage:

„Durch die aktuelle Vollsperrung der Soltauer Straße aufgrund des Neubaus der Eisenbahnbrücke wird der Durchgangsverkehr zurzeit bereits über verschiedene Parallelstraßen umgeleitet. Die Anwohnerinitiative möchte daher wissen, ob es möglich ist, direkt nach Abschluss dieser Bauarbeiten den dann eingetretenen Gewöhnungseffekt für eine befristete Sperrung für den Autoverkehr stadteinwärts im Rahmen eines Verkehrsversuchs beizubehalten. Dabei wäre es das Ziel dieser befristeten einseitigen Sperrung, die dadurch entstehende Verkehrssituation in der Soltauer Straße sowie den möglichen Ausweichstrecken als Grundlage für eine finale Entscheidung genau zu evaluieren.“

 

Herr Hagmaier, Leitung des Bereiches 35 – Mobilität –, antwortet, dass sich mit dieser Fragestellung im Rahmen des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP) beschäftigt wurde und der NUMP-Abschlussbericht dazu Aussagen treffe. Die planerische Bewertung habe ergeben, dass eine Einbahnstraßenführung in der Soltauer Straße nicht verfolgt werden solle. Ein Verkehrsversuch sei auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich möglich, dies sei mit einem sehr hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden.

 

Ratsfrau Kabasci spricht sich für und Ratsfrau Schröder-Ehlers gegen einen Verkehrsversuch in der Soltauer Straße aus.

 

Ratsherr Gerlach gibt zu bedenken, dass die Interessen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden in der Soltauer Straße in Bezug auf eine Einbahnstraßenregelung durchaus divergieren. Für die CDU-Fraktion spreche er sich gegen einen Verkehrsversuch aus.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die Verwaltung zeitnah Piktogramme mit dem Radverkehrssymbol auf die Soltauer Straße aufbringen werde, um deutlich zu machen, dass Radfahrende auf der Straße fahren können. Er beschreibt zudem Verkehrsverlagerungseffekte bei einer möglichen Einbahnstraßenregelung, die nicht förderlich für die verkehrliche Gesamtsituation in der Stadt seien.