25.06.2025 - 6 Einwohnendenfragen

Reduzieren

 

Frau Annika Härtel stellt eine Einwohnendenfrage:

 

Warum beschränkt sich die Hansestadt Lüneburg darauf, nur den westlichen Teil der Wohnstraße Am Kreideberg (zwischen Stöteroggestraße und Am Springintgut) zum Bestandteil einer Tempo 30-Zone zu machen, nicht jedoch auch den Teil zwischen Stöteroggestraße und Vor dem Bardowicker Tor?

 

Hintergrund und Erklärungen:

Die Wohnstraße am Kreideberg ist durch zahlreiche parkende Autos, die z.T. auch den erforderlichen Mindestabstand an den Straßenecken nicht einhalten, sehr unübersichtlich. Aufgrund der anliegenden Wohnhäuser, des benachbarten Kreidebergsees, eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung ist das Querungsaufkommen von Menschen unterschiedlichen Alters und körperlicher Verfassungen an der Straße hoch. Die Autos dürfen in der Straße trotz schlechter Einsehbarkeit insbesondere in die Straßenmündung zur Von-Dassel-Straße Tempo 50 fahren und gefährden damit Anwohnende und Besucher*innen, die die Straße überqueren. Auf Am Kreideberg ereignete sich nun Anfang Mai ein tödlicher Unfall. Am 06.05.2025 stieß ein Radfahrer, der aus der Von-Dassel-Straße in Am Kreideberg einbog, mit einem Auto zusammen. Der Fahrradfahrer wurde schwer verletzt und verstarb wenige Tage später an seinen Verletzungen. Auch wenn er entgegen der Einbahnstraße von der Von-Dassel-Straße auf Am Kreideberg fuhr, wird deutlich, wie gefährlich das hohe Tempo der Autos bei der unübersichtlichen Verkehrslage ist. Aus diesem Grund halte ich eine Tempo 30-Zone auf Am Kreideberg zwischen der Stöteroggestraße und Vor dem Bardowicker Tor für dringend notwendig.

 

Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, beantwortet die Frage und erläutert die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Bezug auf den angesprochenen Straßenabschnitt:

Rechtliche Grundlagen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone (StVO und entsprechende Verwaltungsvorschriften) seien u.a. die flächenhafte Verkehrsplanung der Kommune mit einem Vorfahrtsstraßennetz und Einteilung der Straßen. In Lüneburg bestehe hierfür der sogenannte Zonengliederungsplan. In diesem wurde für den östlichen Teil der Straße Am Kreideberg zwischen Stöteroggestraße und Vor dem Bardowicker Tore kein Tempo 30 festgelegt. Um dieses anordnen zu können, dürfe der Durchgangsverkehr nur von geringer Bedeutung sein und die baulichen Gegebenheiten müssten ein Tempolimit unterstreichen bzw. unterstützen.

Der östliche Teil der Straße Am Kreideberg entspreche in seiner Funktion jedoch einer Hauptsammelstraße mit einer Verbindungs- und Bündelungsfunktion, die durch die bewirtschafteten Parkplätze, den ÖPNV und den Discounter als Anfahrziel gekennzeichnet sei. Die beiden Straßen Stöteroggestraße und Vor dem Bardowicker Tore würden durch Am Kreideberg verbunden, außerdem existiere durch die Straße Langer Jammer eine direkte Verbindung zum Stadtring.

Die bauliche Gestaltung der Straße Am Kreideberg vermittele den Verkehrsteilnehmenden aktuell nicht, sich in einer Straße von untergeordneter Bedeutung zu befinden. Für die Anordnung eines Tempolimits auf 30 km/h bedürfe es daher einer baulichen Anpassung und einer Reduzierung des Durchgangverkehres.

Er schließe jedoch die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kreideberg zu einem späteren Zeitpunkt nicht grundsätzlich aus.

 

Frau Härtel möchte wissen, ob das Wohnheim für Menschen mit Behinderung an der Von-Dassel-Straße mit einem Zugang von der Straße Am Kreideberg ein Grund für eine Tempo-30-Anordnung sei. Herr Lauterschlag sichert hierzu eine Prüfung zu.