02.12.2025 - 11 Haushalts- und Controllingbericht zum Stand 31....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 02.12.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Michel Kusack
Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink stellt in der Präsentation die finanzielle Lage der HLG gem. Controllingbericht vom 31.10.2025 vor. Er stellt klar heraus, dass die im Juli 2025 verhangenen Haushaltssperren sich als komplett richtig erwiesen haben. Solche Leitplanken nach innen seien wichtig und die Bereiche haben schnell an der Einhaltung mitgewirkt. Dadurch seien erhebliche Haushaltsverbesserungen eingetreten. Im Bereich der Pensionsrückstellungen hätten auch andere Kommunen die gleichen Probleme. Dennoch wurde es geschafft ebenjene liquiditätsunwirksamen Pensionsrückstellungen durch andere liquiditätsunwirksame Finanzvorgänge auszugleichen.
Herr Rink führt weiter aus, dass die Gewerbesteuerplanungen eine möglichst gute Prognose von der Realität sein sollen, im Jahresverlauf können sich konjunktur- oder einzelfallbezogen Abweichungen von der Planung ergeben. Dies liege daran, dass die HLG nicht selbst Bescheiderstellerin sei, sondern auf die Bearbeitung durch das Finanzamt angewiesen sei. Die Gewerbesteuereinnahmen seien dieses Jahr mit 65,6 Mio. € der zweithöchste je erwirtschaftete Betrag.
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe hätten die Mitarbeitenden es geschafft einen großen Berg abzuarbeiten und so 4,35 Mio. € mehr erwirtschaftet.
Frau Dr. Dartenne fragt, ob es Änderungen bei den Betriebsgrößen gegeben habe. Herr Prigge entgegnet dem, dass sich die Größenklassen geändert haben und manche Betriebe daher nicht mehr unter die Großbetriebsprüfung fielen. Frau Dr. Dartenne möchte des Weiteren wissen wie die Betriebsgrößen zustande kommen.
Nachrichtlich: Die Größenklassen für Betriebsprüfungen wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum 01.01.2024 angepasst. Die Größenklassen werden regelmäßig neu festgelegt (alle 3 Jahre). Anhand dieser Größenklassen wird die Einordnung von Betrieben nach der Betriebsprüfungsordnung vorgenommen. Die Grenzen für eine Einordnung in Größenklassen wurden zuletzt hochgesetzt. Demzufolge sinkt für viele Unternehmen das Risiko einer Betriebsprüfung, denn die Einordnung in die verschiedenen Größenklassen wirkt sich auf die Häufigkeit von Betriebsprüfungen aus. Die tabellarische Einordnung in Größenklassen ist dem TOP 11 als Anlage beigefügt.
Herr Rink führt weiter aus, dass sich die Aufwendungen für die freien Träger deutlich verändert haben und teurer geworden sind.
Darüber hinaus kann Herr Rink berichten, dass das Projekt der kommunalen Zinssteuerung erfolgreich verläuft und bereits 100.000€ erwirtschaftet hat.
Ratsherr Schwake stellt die Frage wie die Quote der Verschuldung bei der HLG ist und wie viel die Verschuldung vom gesamten Bilanzvolumen ausmachen würde. Des Weiteren möchte Herr Schwake wissen wie viel Kredite aufgenommen wurden. Herr Gomell antwortet darauf, dass die Verschuldung ca. 1/3 des Bilanzvolumens ausmache. Die langfristige Verschuldung habe sich im Jahr 2025 nicht signifikant geändert. Im kurzfristigen Bereich werde sich die Hansestadt Lüneburg in 2026 um circa 50 Mio. € zusätzlich verschulden. Im langfristigen Bereich wurden zwei Kredite mit insgesamt 18 Mio. € aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Tilgung verschuldet sich die Hansestadt Lüneburg im Jahr 2025 voraussichtlich um circa 6 Mio. €
Ratsherr Dißelmeyer bedankt sich für den Bericht, stellt aber die Frage warum die Haushaltsreste so hoch seien. Es sei ihm wenig erschließbar. Außerdem äußert er den Wunsch nach einem Nachtragshaushalt. Herr Rink entgegnet dem, dass die finanzielle Lage keine Begründung für einen Nachtragshaushalt ist und es dafür weder rechtliche noch fachliche Gründe gebe. Dennoch bejaht Herr Rink die Aussage von Ratsherr Dißelmeyer, dass es einen großen Berg an unbearbeiteten Maßnahmen/Investitionen gebe. Insgesamt würde hierbei ein Volumen von 30 Mio. €/jährlich für eine Stadt wie Lüneburg gut umsetzbar sein, das Deckeln von Investitionen wäre allerdings ein politischer Beschluss. In Bezug auf die HAR antwortet Herr Rink, dass diese oftmals nicht gekappt werden können und viele über Jahre mitgenommen werden müssen. Hierzu führt Frau Lucht weiter aus: Sanierungen und auch sämtliche Hochbaumaßnahmen müssen vorher haushaltsrechtlich abgesichert sein. Das ginge entweder durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) oder Haushaltsansätze. Wegen des Doppelhaushalts seien VE aber weniger gut geeignet, gerade auch weil aktuell drei Großprojekte mit der IGS Kreideberg, dem Johanneum und der Wilhelm-Raabe-Schule anstünden. Die, auch politischen, Wünsche seien oftmals größer als die mögliche Umsetzung.
Ratsherr Soldan argumentiert, dass die Mehrjährigkeit ein Problem darstelle, auch dadurch, dass der Mittelabfluss erst später erfolge. Darüber hinaus verweist Herr Soldan auch auf das RPA, welches das sehr hohe Investitionsvolumen ebenfalls moniert. Er schlägt vor, dass die Politik bzw. der Rat eine konkrete Priorisierung vornehmen müsse, da auch dieses Jahr die Abarbeitung der HAR vom letzten Jahr nicht zu schaffen sei. Herr Schwake erbittet daraufhin die Einschätzung der Verwaltung, ob eine Kürzung der Investition um 60 Mio. € sinnvoll wäre. Herr Rink entgegnet dem, dass es letztendlich um die Frage der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze „Haushaltsklarheit“ und „Haushaltswahrheit“ ginge. Es würden Werte in Höhe von 30 Mio. € geschaffen, die aber letztendlich nur durch Kredite finanziert würden.
Ratsherr Neubert stellt in Bezug auf die Präsentation und den dort aufgeführten außerordentlichen Erträgen die Frage wie viele Grundstücke verkauft wurden. Herr Gomell antwortet darauf, dass es sich überwiegend um unentgeltlich überlassene Grundstücke handelt, die von Investoren, bspw. im Hanseviertel, hergerichtet wurden und dann der Stadt überlassen wurden. Das könnten zum Beispiel Straßen oder auch Plätze sein, die für die Erschließung der gesamten Gebiete ebenfalls erschlossen wurden, dann aber an die Stadt übertragen werden. Aufgrund der doppelten Buchführung müssen diese Werte dann mit einem Gegenwert in die Bilanz eingetragen werden. Nachrichtlich: Insgesamt gab es in 2025 5 zahlungswirksame Grundstücksveräußerungen (ohne Flächenarrondierungen) im gesamten Stadtgebiet.
Ratsherr Pinnekamp möchte wissen, ob mit den Pensionsrückstellungen gearbeitet werden kann und man daraus Gelder generieren könne, was Herr Rink verneint.
Herr Schwake spricht erneut die Priorisierung von Investitionen an und auch Herr Dißelmeyer pflichtet dem bei und sagt, dass der Rat die politische Entscheidung treffen müsse die Investitionen mehr zu priorisieren. Herr Schwake richtet die Frage an Frau Lucht wie priorisiert werden würde. Frau Lucht entgegnet, dass sämtliche Projekte in den Fachausschüssen vorgestellt würden und hierbei auch die eingeworbenen Fördergelder und Ratsbeschlüssen Berücksichtigung finden.
Frau Dr. Dartenne und Herr Herzog konstatieren, dass eine Priorisierung längst durchgeführt wird und es keiner weiteren, ergänzenden Priorisierung bedürfe. Ratsherr Herzog stellt fest, dass der Rat nicht so viele Beschlüsse fassen soll, die dann einen Berg an Vorhaben und Maßnahmen generieren würden.
Ratsherr Schwake entgegnet, dass erst in der letzten Ratssitzung wieder Maßnahmen im Rahmen von 4,5 Mio. € beschlossen wurden. Ratsherr Soldan pflichtet dem bei, sagt aber auch, dass die Beschlüsse alle politisch, taktischer Natur seien und nicht fiskalisch gedacht würden. Es würde oftmals immer „noch einer draufgesattelt“, anstatt zu verzichten, sodass man sich letztendlich in einem Hamsterrad befinde.
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