25.09.2025 - 10 Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsinhalt:
Ratsherr Kohlstedt stellt zwei Fragen: Zum einen stellt er die Frage, ob es aus der Personalversammlung vom 17.09.2025 wichtige Dinge gebe, die für den Finanzausschuss von Belang seien. Zum anderen möchte er wissen, ob die Regelung mit der sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre rechtlich korrekt angewandt wird.
Herr Rink erwidert zu der ersten Frage, dass er hierzu keinerlei Auskunft geben wird, weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil, da es sich um eine rein interne Personalversammlung gehandelt habe. Er ist über die Frage sehr irritiert, da die diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sein dürften. Die zweite Frage beantwortet Herr Rink unter Bezugnahme auf die geltenden Regelungen aus dem Teilzeitbefristungsgesetz, die hier regelkonform angewandt würden. Darüber hinaus gelte diese Wiederbesetzungssperre nur grundsätzlich und Ausnahmen würden, auch in guter Zusammenarbeit mit dem Personalrat mit sehr viel Augenmaß bewilligt. Hierzu vermeldet der FB 1, dass es bisher 39 Anträge auf die Aussetzung der Wiederbesetzungssperre gegeben habe. Von diesen Anträgen wurde in 28 Fälle bereits aus organisatorischer Sicht eine sofortige Wiederbesetzung befürwortet. Für die Anträge aus den Kindertagesstätten wurde durch Frau Kalisch pauschal die Aussetzung der Wiederbesetzungssperre genehmigt.
Ratsherr Soldan wendet sich an die Verwaltung mit der mündlichen Anfrage wieder ein zweigeteiltes Protokoll einzuführen, in dem es einen öffentlichen Protokollteil gibt sowie ein gesamtes Protokoll. Herr Rink sagt zu, die Zweiteilung des Protokolls über das Ratsbüro und die Anwendbarkeit mit ALLRIS 4 prüfen zu lassen.
Eine Nachfrage von Frau Dr. Dartenne zu möglichen Verzögerungen bei Investition durch die HH-Sperren beantwortet Herr Rink mit der Zweiteilung des Haushaltes. Die HH-Sperren betreffen lediglich den Ergebnishaushalt, die Investitionen selbst betreffen den Finanzhaushalt und werden so umgesetzt wie sie geplant wurden. Ratsherr Dißelmeyer bittet darum über die Maßnahmen, gerade bei Problemen mit der Umsetzung, zu sprechen und diese zu priorisieren. Ratsherr Kohlstedt ergänzt, dass die Beschlüsse der Politik durch eine verzögerte Umsetzung oder etwaige Kostensteigerungen nicht durch die Verwaltung eigenmächtig außer Kraft gesetzt werden dürfen. Es solle dann eine Info an die Politik geben. Herr Rink entgegnet dem, dass es bereits viele Beispiele zu einer solchen Information an den Rat gab. Er sagt aber auch zu noch einmal den baulichen Bereich sowie den Bauausschuss zu sensibilisieren, um ggf. Prognosen zu Änderungen und/oder Kostenexplosionen geben zu können, die dann im Bauausschuss auch thematisiert werden.
