25.09.2025 - 5 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

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Beratungsinhalt:

Herr Rink berichtet über zwei aktuelle Themen. Das erste Thema ist der finanzielle Zuschuss für die Museumstiftung, der im Rahmen der Beratungen zum Gutachten in der nächsten Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses mit behandelt werden wird. Grundlegend seien die Fördervereine mit in den Verhandlungen involviert, ein Konsens zur generellen Zuschußvereinbarung bestehe bereits und es sei nahezu alles fertig verhandelt. In der Sitzung des KPA wird dann das Museum das Gutachten vorstellen und dabei die ersten, sich bereits in Umsetzung befindenden sowie die geplanten Maßnahmen vorstellen. Auf Nachfrage von Frau Dr. Dartenne zu den generellen finanziellen Auswirkungen teilt Herr Rink mit, dass es hierzu grundsätzlich nach der KPA-Sitzung eine Vorlage mit den zu beschließenden Zuschüssen sowie den fiskalischen Zuwendungen geben wird.

 

Als Zweites führt Herr Rink die Thematik der Erbbaurechte an. Hierzu wurde ein neuer, adaptierter Entwurf eines einfachen Erbbaurechtmodells in die Fraktionen zur Beratung gegeben. Herr Rink wird dieses Modell dann als Vertreter der AG am 07.10.2025 bei einer Veranstaltung der Ini Erbbau vorstellen, wenn er dazu von den Fraktionen Prokura erhalten wird. Er bittet daher die Rückmeldungen der Fraktionen zu diesem Modell bis zum 01.10.2025.

Ratsfrau Dr. Dartenne äußert ihr Bedenken, dass nicht alle Fraktionen zu der Vorstellung am 07.10.2025 eingeladen worden seien. Herr Rink führt aus, dass lediglich die beiden größten Fraktionen auf das Podium eingeladen wurden und die Abstimmung hierzu bereits vorab interfraktionell geschehen sollte. Herr Rink führt weiter aus, dass das Erbbaurechtsmodell der Klosterkammer schlechter sei und es immer einen unterschiedlichen Blickwinkel auf diese Modelle geben würde. Hier bittet er jedoch darum die Sichtweise des Erbbaurechtgebers bei der Entscheidung über das Modell einzunehmen, da damit die Werte der gesamten Stadt vertreten würden.

Herr Dißelmeyer widerspricht dem und sagt, dass beide Seiten, sowohl Erbbaurechtsnehmer als auch –Geber entscheidend seien. Herr Kohlstedt merkt an, dass es sich nicht um die gesamte Lüneburg Einwohnerschaft von 78.000 handeln würde und daher eine konkrete Anzahl genannt werden solle.

Herr Rink wiederholt erneut, dass es um die Werte der gesamten Stadt geht, wenn ein Erbbaurechtsmodell erneuert werden soll. Herr Dißelmeyer betont, dass man die Erbbaurechtsnehmer nicht vernachlässigen sollte, woraufhin Herr Rink erwidert, dass er so etwas nie gesagt hätte. Die Interessen der gesamten Stadt müssten jedoch bei der Ausgestaltung eines neuen Modells berücksichtigt werden, da nicht alle Grundstücke in Lüneburg Erbbaurechtsgrundstücke seien. Herr Soldan bittet darum die Diskussion vorerst zu beenden.

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