28.10.2024 - 8 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Bilmer S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 28.10.2024
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwickllung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich im Industriegebiet Hafen wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
- Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
- Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
- Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Beratungsinhalt:
Frau Gundermann erläutert anhand der beigefügten Präsentation das Vorhaben zum Ausbau der MOIN. Das Grundstück stehe im Eigentum der Stadt und sei teilweise an die MOIN verkauft worden. Die angrenzende Straße sei noch nicht fertig ausgebaut, und eine Erschließung des Geländes solle erfolgen. Die Erschließung erfolge in einem einstufigen Verfahren mit vorzeitiger Trägerbeteiligung. Bisher habe der Landkreis lediglich angemerkt, dass naturschutzrechtlich wertvolle Aspekte beachtet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssten. Für den Straßenausbau würden Kosten von rund 700.000 € anfallen. Diese hohen Kosten seien auf die intensive Belastung durch den Busverkehr zurückzuführen. Der Landkreis werde noch für die Straßenausbaubeiträge herangezogen. Wie die Mobilitätsangebote der Moin erfolgen sollen, solle im Mobilitätsgrundsatzausschuss geklärt werden.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, hebt hervor, dass das an die MOIN verkaufte Grundstücke für die geplanten Maßnahmen von besonderer Bedeutung sei. Er betont, dass sich hier ein Teilstandort befinde, wohingegen in Reppenstedt ein weiterer Teilstandort geplant sei. Die Gestaltung der Fläche durch die MOIN sei für Januar 2026 geplant.
Herr Grimm erkundigt sich, warum die Straße nicht bis zum Ende des Grundstückes ausgebaut werde.
Herr Eberhard erläutert, dass es nicht beabsichtigt sei, den Straßenbereich sofort an andere Interessenten abzugeben. Zunächst solle nur der erforderliche Bereich ausgebaut werden. Wenn konkrete Anforderungen an die angrenzenden Flächen bekannt seien, könne eine spätere Planung und Erschließung angepasst erfolgen.
Herr Grimm fragt weiter, ob nur eine Zu- und Abfahrt geplant sei oder ob eine weitere Verbindung zur Straße oder zur B 221 vorgesehen sei.
Herr Eberhard erklärt, dass die geplante Anbindung ausreiche, um das Grundstück zu erreichen. Die Stadt werde keine weitere Innenerschließung für die MOIN vornehmen.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Eberhard, dass alle beteiligten Grundstückseigentümer für die Erschließungsbeiträge herangezogen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
393,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
451,9 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
852,5 kB
|