28.10.2024 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 165 "Reiher...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 165 „Reiherstieg“ einschließlich Begründung, örtlichen Bauvorschriften und Vorhaben- und Erschließungsplan, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorhabenträger, Herr Gerner und die Stadtplaner, Herr Schwormstedte und Herr Jahns vom Büroverbund Architektur + Stadtplanung, werden von dem Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Schultz, begrüßt.

 

Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, gibt anhand der beigefügten Präsentation eine Übersicht über die Planung und die Lage. Geplant seien 5 Häuser und eine Tiefgarage. Dabei zeigt er, wie die Bebauung später ungefähr aussehen werde.

 

Ratsherr Feldhaus bedankt sich für die Einführung und fragt, ob der klassische Stellplatzschlüssel auf Initiative des Bauherrn oder als Auflage der Stadt erfolgt sei.

 

Herr Eberhard erläutert, dass es sich nicht um einen an die aktuelle NbauO angelehnten Stellplatzschlüssel handelt. Für die 37 Wohnungen seien 37 Stellplätze in der Tiefgarage sowie 14 oberirdische Stellplätze vorgesehen. In der näheren Umgeburng sei kein Platz für weitere Besucherparkplätze vorhanden.

 

Herr Gerner ergänzt, dass es in der Gegenwart eine sehr große Nachfrage nach Parkplätzen gebe. Die unmittelbar betroffenen Anwohner vor Ort wünschten sich viele Parkplätze, da die Anbindung durch den ÖPNV nicht optimal sei.

 

Ratsfrau John berichtet, dass oberirdisch vier behindertengerechte Stellplätze eingeplant sind. Der Ausschuss habe das Konzept bereits besprochen. Sie spricht ihre Unterstützung aus.

 

Ratsherr Feldhaus erläutert, dass die Parkplätze unterschiedlich verteilt seien in geförderte und private Stellplätze. Die Berechnung sieht eine Quote von 0,75 öffentlichen und 1 privaten Stellplatz pro Wohneinheit vor, was eine Quote von 1,75 Stellplätzen ergebe. Das Angebot werde genutzt, sobald es geschaffen wird, ähnlich wie beim Straßenverkehr. Die Nähe zur Innenstadt und zum Bahnhof gebiete jedoch eine Reduzierung der Stellplätze.

 

Stadtbaurätin Gundermann anwortet, dass besonders der Besucherverkehr berücksichtigt werden müsse, damit die Nachbarschaft nicht zu stark belastet werde.

 

Ratsherr Pols fragt, ob eine öffentliche Förderung für den Wohnungsbau in Anspruch genommen werde.

 

Herr Gerner bestätigt, dass 30 % der Wohnungen mietpreisgebunden sind und eine Förderung über die NBank angestrebt wird.

 

Ratsherr Pols möchte wissen, für wie viele Jahre die Mietpreisbindung gilt.

 

Herr Gerner antwortet, dass die Mietpreisbindung für 30 Jahre vorgesehen sei.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, antwortet auf Ratsherrn Feldhaus und weist darauf hin, dass in der aktuellen Situation noch Parkplätze benötigt werden würde und auch andere Aspekte, wie die Paketzustellung und die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr, beachtet werden müssten.

 

Ratsherr Grimm äert Unverständnis gegenüber dem Vorschlag von Herrn Feldhaus und weist darauf hin, dass es Menschen gebe, die weder Rad fahren noch laufen könnten.

 

Ratsherr Feldhaus entgegnet, dass das Argument, dass nicht alle Menschen Fahrrad fahren können, schwach sei. Selbstverständlich könnten das nicht alle, weshalb für mobilitätseingeschränkte Personen Stellplätze bereitgestellt werden müssten. Die aktuelle Aufschlüsselung mit einem Stellplatz pro Wohnung sei jedoch zu hoch. Wildes Parken müsse auf andere Weise gelöst werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen