17.06.2024 - 6 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 17.06.2024
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Ortsrat Ochtmissen empfehlen dem VA einstimmig folgenden Beschluss:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich westlich der Straße An der Beeke wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 96. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Die Änderung bekommt die Bezeichnung „An der Beeke“. Der genaue Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen und Flächen für soziale Einrichtungen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zusammen beraten.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass wie bereits in der Vorlage dargestellt dringend Flächen für Wohnungsbau und Unterkünfte für Geflüchtete benötigt wird. Da Bauleitplanverfahren dauern und Planrecht vorhanden sein muss, sobald Unterkünfte benötigt werden, habe man einen Aufstellungsbeschluss vorbereitet. Ob die Fläche letztendlich für Wohnungsbau oder Geflüchtetenunterkünfte benötigt wird, könne sie noch nicht sagen.
Herr Eberhard (Bereichsleiter 61) stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den Geltungsbereich im Luftbild dar. Es würde sich um stadteigene Flächen an einer einseitig bebauten Erschließungsstraße handeln. Erschlossen werden könne die Fläche über den Wilhelm-Hänel-Weg und die Straße An der Beeke. Anschließend zeigt er eine Beispielskizze, wie eine solche Bebauung mit Unterkünften und Mehrfamilienhäusern aussehen könnte. Im späteren Verfahren würden zudem auch Gutachten beauftragt und nach Beschlussfassung die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, erklärt, dass er eine Bürgerversammlung plane, sobald das Verfahren weiter vorangeschritten ist.
Ratsherr Pols erkundigt sich, ob es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.
Herr Eberhard erklärt, dass die Flächen nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Dennoch seien Teile der Flächen auf ihre Landschaftsschutzwürdigkeit zu prüfen.
Ratsherr Lühmann erkundigt sich, ob ein Artenschutzgutachten oder ein Umweltgutachten erstellt wird.
Herr Eberhard berichtet, dass höchstwahrscheinlich Teile der Fläche einen Biotopwert haben. Daher würden Gutachten aufgestellt und anschließend festgelegt werden müssen, welche Flächen freizuhalten sind. Es bestehe die Absicht nicht schnell Container zu errichten, sondern einen Wohnungsbau anzubieten, der längerfristig zur Verfügung stehen solle.
Ratsherr Feldhaus fragt, ob nicht genau diese Flächen, die aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden können.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Ergebnisse aus der Biotoptypenkartierung (2015-2017) in den Landschaftsplan eingeflossen sind. Dieses werde als Anhaltspunkt für B-Pläne genommen. Sofern sich schutzwürdige Bereiche ergeben, würden diese im B-Plan ausgewiesen und festgesetzt. Dennoch neige man dazu die Fläche großzügig auszuwählen und in den Untersuchungsbereich mit aufzunehmen, da sich die Flächen seit 2017 weiterentwickelt haben.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, erklärt, dass dieses Thema bereits mehrfach im Ortsrat angesprochen worden sei. Man wünsche sich, dass eine Unterkunft entsteht, die als Wohnraum nachgenutzt werden kann. Hierbei könne man sich u.a. altersgerechtes oder studentisches Wohnen vorstellen. Eine ganz andere Variante wäre die Nachnutzung als Ganztagsschule zu denken.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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