27.05.2024 - 7 91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 91. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Solarpark Schwarzer Berg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Ortsrat Oedeme:

 

   Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 1

  Enthaltungen: 3

 

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Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden zusammen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation, dass die erste stadteigene Fläche, die Fläche am Schwarzen Berg, über die bereits im Bauausschuss (März 2023) beraten und ein Untersuchungsbereich beschlossen wurde, sei.

r die blau umrandete Fläche sollen die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Dabei habe man über den grün dargestellten Gunstflächenbereich hinaus weitere Flächen mit einbezogen, um einen sinnvollen und wirtschaftlichen Zuschnitt zu erreichen. Im nördlichen Bereich werde voraussichtlich ein Bereich freigehalten und als Ausgleichsfläche entwickelt, sofern erforderlich. Um dies im Bauleitplanverfahren geeignet abgrenzen und planungsrechtlich sichern zu können, werde auch dieser Bereich in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Zu den Punkten Wirtschaftlichkeit und Potenziale für Bürger:innen werde unter TOP 10 vortragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Flächen bis Herbst nächsten Jahres verpachtet sind und die Kündigung bis zum Frühjahr erfolgen müsse.

 

Ratsfrau Lotze fragt, was auf dem Acker angebaut wird und wie weit an der kürzesten Stelle die Entfernung zum Friedhof ist. 

 

Ergänzung: Der Abstand vom Friedhof zum Geltungsbereich beträgt mindestens 160 Meter

 

Auf Nachfrage erläutert Stadtbaurätin Gundermann, dass an dieser Stelle durch evtl. archäologische Untersuchungen Auskunft über frühere Siedlungsbereiche zu erwarten ist.

 

Herr Reikowski erklärt, dass die Fläche derzeit aufgrund von Fruchtwechsel mit Sauergerste bestellt ist. Die Jahre zuvor wurde Mais angepflanzt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau John erklärt Herr Eberhard, dass kein Entfall und keine Änderung im Hinblick auf die 110 kV Leitung zu erwarten ist.

 

Unter einer 110 kV Leitung könnte mit Eisschlag gerechnet werden, weshalb direkt darunter vermutlich keine Anlage aufgestellt würde.

 

Ratsherr Grimm fragt, wie viel MW voraussichtlich auf dieser Fläche erzeugt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man heute das Verfahren einleiten wollen. Man wisse noch nicht, wie groß das Modulfeld werde und könne daher keine seriösen Zahlen nennen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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