05.04.2005 - 8 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg übe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die in der Anlage 3 vorgelegte Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 11. Änderung vom 20.12.2004 wird mit Wirkung vom 01.07.2005 erlassen.“

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtkämmerer Sauer stellt den Tagesordnungspunkt vor.

 

Durch die Trennung der Gebühr wird ein Kubikmeter Schmutzwasser 1,16 € kosten. Die Gebühr für das eingeleitete Regenwasser orientiert sich künftig an der Größe der versiegelten Fläche auf einem Grundstück. Pro Quadratmeter versiegelter Fläche, von der Regenwasser in die städtische Kanalisation geleitet wird, wird ein Betrag von 0,44 € erhoben. Das Abwasser in Lüneburg wurde bisher nach nur einem Gebührensatz abgerechnet. Dieser orientierte sich am Frischwasserverbrauch. Pro Kubikmeter waren bisher 1,60 € kalkuliert. Es besteht jedoch die rechtliche Verpflichtung, die getrennte Gebühr einzuführen, da der Anteil des Regenwassers am eingeleiteten Abwasser zu hoch ist.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer stellte heraus, dass durch die getrennte Berechnung für Schmutz- und Regenwasser seitens der Stadt nicht insgesamt mehr Gebühren eingenommen werden. Diese verteilen sich anders. Eigentümer, die ein Grundstück mit wenig versiegelter Fläche besitzen, auf denen das Regenwasser versickern kann, können mit weniger Belastung rechnen. Wer dagegen einen hohen Anteil an versiegelten Flächen hat, muss mit höheren Kosten rechnen.

 

Weiter weist er darauf hin, dass der Gebührenbescheid für das Schmutzwasser auch zukünftig von der AVACON erstellt wird. Grundlage hierfür ist das verbrauchte Trinkwasser. Der Regenwassergebühr liegen grundstücksbezogene Daten zu Grunde. Sie wird wie die Straßenreinigung bzw. Grundsteuer seitens der Stadt erhoben.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Reinecke, ob durch die Gebührenkalkulation eine Erhöhung ins Haus steht, erläutert Herr Becker, Betriebswirt im Bereich 22, dass im Gegensatz zur letzten Kalkulation, der eine Gebühr von 1,60 € zu Grunde liegt, heute die neuesten Daten zu Grunde gelegt wurden und deshalb eine stabile Größe bilden. Der Kostenverteilungsmodus, der zur Gebührenkalkulation führte, ist geblieben. Die Veränderung der einzelnen Gebühr kann durch Veränderungen in der Versiegelung bzw. Einleitung erfolgen. Diese Veränderungen müssen berücksichtigt werden, wenn große Flächen eine andere Kalkulationsgrundlage notwendig machen. Hierdurch können Kostenschwankungen entstehen.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Dammann erläutert der Bereichsleiter Umweltschutz, Herr Schulz, die Grundlagen, die zur Einführung der getrennten Gebühr geführt haben. Des weiteren erläutert er anhand eines Beispiels eines Einfamilienhauses und eines Supermarktes die unterschiedliche Heranziehung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=709&TOLFDNR=7077&selfaction=print