17.03.2023 - 9 Jahresabschlussarbeiten 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022r folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • ckstellungen für die Abrechnung der Unterbringungskosten für Wohnungslose mit dem Herbergsverein in Höhe von EUR 165.000, überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von EUR 120.000
  • ckstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Museumsstiftung sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe EUR 200.000 bzw. EUR 300.000 

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2022.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 152.300,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:1 

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Beratungsinhalt:

 

BL Gomell erläutert, dass im Rahmen des Jahresabschlusses diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen sind, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen seien.

Einer gesonderten Beschlussfassung unterliegen:

 

  • ckstellungen für die Abrechnung der Unterbringungskosten für Wohnungslose mit dem Herbergsverein in Höhe von EUR 165.000, überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von EUR 120.000

 

  • ckstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Museumsstiftung sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe EUR 200.000 bzw. EUR 300.000

 

  • Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 152.300,13 und Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen

 

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Anlagen zur Vorlage