13.12.2023 - 24 Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2022 - Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Betriebsabrechnung 2022 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

Herr Prigge beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Da eine Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.2023 vorgenommen wurde, ist eine Anpassung in diesem Jahr nicht notwendig.

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Anlagen zur Vorlage