12.12.2022 - 10 Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Antrag zur Kenntnis.

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Frau Büchele vom AStA stellt den Antrag vor.

 

Es wird von mehreren Seiten bemängelt, dass ein Beschlussvorschlag fehle.

 

Inhaltlich wird sich positiv zu dem Antrag ausgesprochen.

 

Frau Büchele formuliert im Laufe der Sitzung den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt, die in diesem Antrag angesprochenen Radverkehrsmaßnahmen in folgenden Umsetzungswellen umzusetzen:

 

Erste Umsetzungswelle - 2. Quartal 2023

  • Nur-Gehwege, Abbiegegebote, Einbahnstraßen und Zufahrtsverbote für den Radverkehr weitestmöglich passierfähig machen

 

  • Umlaufsperren wegen ihres enormen Hindernischarakters für Lastenfahrräder und Räder mit Anhängern weitestgehend abschaffen

 

  • Beschilderung letzter, noch nicht beschilderter Sackgassen

 

Zweite Umsetzungswelle - 2023 bis 2024

  • Radial- und Tangentialverbindungen von Radschönrouten durch eine Wegweisung für die Nutzer/innen kenntlich zu machen.

 

Die Prüfung und Umsetzung der Busmikromängel soll schnellstmöglich erfolgen.

 

Ratsmitglied Raiher fragt hrenddessen nach, weshalb die Brücke zum Kurpark für den Radverkehr nicht freigegeben werden könne, wenn beispielsweise die ähnlich schmale Gneisenaustraße r den Radverkehr befahrbar sei. Die Beantwortung soll im Protokoll erfolgen:

 

Die lichte Breite und die Freigabe des Radverkehrs in der Gneisenaustraße sind bei der nächsten Regelverkehrsschau durch die Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger zu überprüfen und unter Umständen aufzuheben. Dies sei aber nicht Ziel der Verwaltung.

 

Die Ausschussmitglieder können sich zum Beschlussvorschlag dazu jedoch noch nicht äern, da dies innerhalb der Fraktionen besprochen werden müsse.

 

Abschließend wird sich darüber geeinigt, dass zunächst nur Kenntnis über den Antrag genommen werde und im nächsten Ausschussr Mobilität der Antrag nochmals aufgenommen und über ihn abgestimmt werde.

 

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Anlagen zur Vorlage