02.06.2022 - 11 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Ergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen. 

 

 

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Frau Schallar berichtet, dass die Einrichtung der Jugendwerkstatt im Blümchensaal verbleiben kann. In der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. März 2025 ist die Jugendwerkstatt förderfähig. Für die Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg bedeutet dies eine Co-Finanzierung in Höhe von 18.828,33 EURO. Eine ausführliche Information erfolgt in eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.