21.11.2022 - 7 Bereitstellung von investiven Mitteln durch ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt einstimmig:

 

Der außerplanmäßigen, investiven Mittelbereitstellung gemäß §117 NKomVG wird zugestimmt. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Aufwandskonto SK 4271484, KS 41020, KT 28100102.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:  10

Nein-Stimmen:  0 

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage