29.11.2021 - 6 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der neuen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
- Datum:
- Mo., 29.11.2021
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Ortsbürgermeister Schultz verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten. Anschließend wünscht er allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat in der neuen Wahlperiode.