18.11.2021 - 6 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der neuen ...

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Beschluss:

 

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Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeisterin John verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 S. 4 NKomVG i. V. m. § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten und wünscht allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit in der neuen Wahlperiode.

 

Ortsratsmitglied Marienfeld und Ortsratsmitglied Schröder stellen sich kurz vor.