19.03.2021 - 6 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erklärt kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß der aktuell gültigen Haushaltssatzung diejenigen Bereitstellungen zur Einzelbeschlussfassung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 100.000 € liegen.

Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber hrlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet.

 

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Anlagen zur Vorlage