11.02.2021 - 13 Anfragen im öffentlichen Teil

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Herr Soldan erkundigt sich, ob es möglich wäre, dass auch Schulleitungen zukünftig an Videokonferenzen des Schulausschusses teilnehmen können?

 

Frau Steinrücke weist darauf hin, dass Schulleitungen immer als Gäste vor Ort an den Sitzungen teilnehmennnen und wenn sie als Sachverständige zu einzelnen Themen bestimmt werden, auch mit Rederecht zur Videokonferenz eingeladen werden.

Ob auch reineste an einer Videokonferenz teilnehmen dürfen, wird geprüft.

 

Die Nachfrage im Ratsbüro hat ergeben, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Gäste zur Videokonferenz zugelassen sind. Der Kreis würde unüberschaubar groß werden können, wenn diese ihre Einladung weitergeben. Man kann nicht kontrollieren, ob die Sitzungen mitgeschnitten werden. Aus dem Grund sind Gäste nur in Präsenz zugelassen.

 

 

 

 

Da es keine Mitteilungen oder Anfragen im nichtöffentlichen Teil gibt, schließt Herr Neubauer die Sitzung um 18:25 Uhr.