15.03.2021 - 6 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt, bei zwei Enthaltungen durch Beigeordneten Blanck und Ratsherrn von Nordheim, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift /
Teufelsküche“ einschließlich Begründung wird beschlossen.

 

2.      Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann weist auf zwei Korrekturen in den Unterlagen hin, die sich auf die Bezifferung von Verweisen beziehen. Die Unterlagen werden für das weitere Verfahren korrigiert. Sie geht nochmals auf die Lage des Gebietes und die durch das Bebauungsplanverfahren geplanten Veränderungen ein. Künftig sollen Einzelhandelsflächen für Wohnbebauung genutzt werden. Auch geförderter bzw. mietpreisgebundener Wohnungsbau werde entstehen. Die Auslegung und Trägerbeteiligung sei bei entsprechender Beschlussfassung ab Ende April möglich.

 

Ratsherr von Nordheim stellt einige Änderungsvorschläge für die Lage und Gestaltung des Baukörpers vor. Diese werde er auch noch schriftlich einreichen. Insbesondere geht es um eine bessere Abgrenzung von Wohnen zum vorhandenen Stellplatz des Einkaufszentrums, Veränderung bei der Gebäudelänge, Überprüfung des Stellplatzschlüssels, Nachweis eines Kinderspielplatzes, Nutzung des BHKW der Lüneburger Wohnungsbau GmbH in der Nähe sowie sichere Fahrradabstellmöglichkeiten.

 

Weitere Anregungen der Ausschussmitglieder, z. B. zu Werbeanlagen, urbaner Nutzung und Baumpflanzungen werden ebenfalls aufgenommen.

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Anlagen zur Vorlage