22.09.2004 - 8 Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Satzung zur 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Lüneburg wird in der in der Anlage 1 vorgelegten Form zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -

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Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz erläutert, dass in der Abwasserbeseitigungssatzung genau definiert werden muss, was man unter dem Begriff Abwasserbeseitigungsanlage versteht. Da für die Erhebung der getrennten Gebühr künftig zwei Maßstäbe – nämlich der zur Einleitung von Schmutzwasser und der zur Einleitung von Regenwasser – herangezogen werden, müssen auch zwei Abwasserbeseitigungsanlagen definiert werden. Dies ist der Kernpunkt für die vorliegende Satzungsänderung.

Gleichzeitig wurden einige kleinere Anpassungen und Aktualisierungen vorgenommen, die aus der beigefügten Synopse und der Anlage 3 erkennbar werden. Z. B. wurden 3 Grenzwerte aufgrund von nationalem Recht herabgesetzt. Der Grenzwert für verseifbare Öle, Fette und Fettsäuren wurde leicht erhöht; dies entspricht dem realen Stand der Technik. Die Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit der AGL festgesetzt und berücksichtigen auch gewünschte Verbesserungen bei der Biologie in der Kläranlage.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=562&TOLFDNR=5498&selfaction=print