20.04.2020 - 5 Bebauungsplan Nr. 163 "Am Schützenplatz" Abwägu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat mehrheitlich, bei drei Enthaltungen durch rgermeister Löb, Beigeordneten Blanck und Ratsherrn Podstawa, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und

      Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und

      Weise beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ mit örtlicher Bauvorschrift wird

      gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3

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Beratungsinhalt:

 

Herr Neumann, Bereich Nachhaltigkeit und Mobilität, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Entwicklung des ehemaligen Betriebsstandortes der Strickwarenfabrik „Lucia“ vor. Er erläutert das durchgeführte Verfahren und die sich ergebenden Änderungen des Flächennutzungsplanes. Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die vorgebrachten Bedenken und die vorgenommenen Abwägungen wird berichtet. Dabei wird auf die im Verfahren erstellten Gutachten Bezug genommen. Insbesondere werden die verkehrlichen Auswirkungen, die künftige Nutzung, die Maßnahmen zum Arten- und Klimaschutz sowie das Einziehungsverfahren für eine öffentliche Stellplatzfläche Am Schützenplatz thematisiert. Auf die Abwägung einer Einwendung aus der Nachbarschaft wird hingewiesen. Die Erreichbarkeit des Nachbargrundstücks wird durch Baulast und Dienstbarkeit gesichert.

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder zur Erschließung des Gebietes wird erläutert, dass es künftig eine Lichtsignalanlage sowie eine Linksabbiegespur von der Dahlenburger Landstraße zur Straße Am Schützenplatz geben werde. Neben der durchgängigen Bus-Spur rden ebenfalls Fuß- und Radwege angepasst, so dass sich Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer ergeben würden. Anpassungen in der Bleckeder Landstraße seien nicht vorgesehen. Details würden sich erst durch die Ausführungsplanung ergeben. Die Planung wird dann im Verkehrsausschuss vorgestellt.

 

Weitere Fragen, z. B. zum Erhalt von Sichtachsen zur Innenstadt sowie zu Grünflächen im Gebiet werden dahingehend beantwortet, dass die Sichtachsen erhalten blieben. Für die Gebäude seien Dachbegrünungen mit mindestens 12 cm Substrataufbau festgesetzt worden. Zusätzlich seien Bäume zu pflanzen und Fassadenbegrünung möglich. Die Dachbegrünung könne bedingt Regenwasser zurückhalten. Künftig würden die einzuleitenden Regenwassermengen auf zwei Hauptsammler in der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße aufgeteilt.

 

Auf die weiteren Nachfragen hin wird klargestellt, dass der Lärmschutz für Bewohner innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes untersucht worden sei. Er werde im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Die zulässigen Sortimente in den Märkten seien nicht innenstadtrelevant. Innenstadtrelevante Randsortimente würden auf 10% der Verkaufsfläche begrenzt. Es würden ca. 130 Wohneinheiten geplant. Der soziale Wohnungsbau werde mit 30 % der Wohneinheiten berücksichtigt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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