23.03.2020 - 6 88. Änderung des Flächennutzungsplans für den T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 23.03.2020
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei einer Enthaltung durch Ratsherrn Podstawa folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Darstellung von bereits vorhandenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung für Gemeinbedarf.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation die möglichen Standortalternativen für die Horterweiterung dar. Zwei Standorte sollen in Abstimmung mit der Anne-Frank-Schule näher betrachtet werden. Für eine der Standortalternativen stelle der Flächennutzungsplan Grünfläche dar. Um im Falle der Entscheidung für diesen Standort zügig mit den Planungen beginnen zu können, wolle man den Flächennutzungsplan ändern.
Stadträtin Steinrücke ergänzt, dass für dieses Projekt Fördermittel in Aussicht gestellt worden seien. Der derzeitige Hort sei zu klein. Ein neuer Hortstandort, der über kurze Wege erreichbar wäre, sei im Umfeld der Schule nötig.
Die Nachfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der Rentabilität eines Neubaus gegenüber einer Sanierung, der Lage der Horterweiterung sowie einer möglichen übergangsweisen Containernutzung werden beantwortet. Es wird erläutert, dass eine Arbeitsgruppe der Anne-Frank-Schule in den Entscheidungsprozess eingebunden werde. Die endgültige Entscheidung würde aber in den städtischen Gremien fallen. Der Hort solle Platz bieten für etwa 100 Kinder. Es wird herausgestellt, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplanes noch keine abschließende Standortentscheidung verbunden sei.
Anlagen zur Vorlage
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