26.08.2019 - 12 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

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12.1 Architektenhonorare

 

Frau Hobro, Justitiarin, berichtet, dass bislang bei Vergabeverfahren der Hansestadt Architektenhonorare nach dem Mindestsatz der HOAI gefordert worden seien. Diese Praxis habe der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Künftig seien Architektenhonorare frei verhandelbar. Die Stadt beabsichtige, sich bei Vergabeverfahren um Festpreise zu bemühen. Die Vergabeentscheidung sei bislang immer anhand einer Bewertungsmatrix getroffen worden, bei der das Honorar nur ein Aspekt gewesen sei. Qualitätsanforderungen und Verfügbarkeit seien weitere Aspekte. Die Vergabeentscheidungen sollen auch künftig auf der Basis einer Bewertungsmatrix getroffen werden.