25.03.2019 - 8 Bebauungsplan Nr. 169 "Lindenstraße Ecke Barckh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich, mit drei Enthaltungen von Bürgermeister Löb, Beigeordnetem Blanck und Ratsherrn Fahrenwaldt, folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3

Reduzieren

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt heraus, dass mit dem Bebauungsplan ein Stück „Stadtreparatur“ erfolge. Der Bebauungsplan werde als vorhabenbezogener Plan entwickelt. Das bedeute, dass der Hochbauentwurf Teil der Beschlussfassung sein werde.

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter Stadtplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation den Planentwurf vor. Er weist darauf hin, dass auch im Rahmen dieser Auslegung alle Gutachten zur Einsicht bereitgestellt und im Internet veröffentlicht würden. Zum Grundstück Barckhausenstraße 1 und 1a werde ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Erschließung der Flächen festgesetzt. Der Baumstandort einer Kastanie werde gesichert.

 

Herr Lohmann, Architekt, ergänzt den Vortrag und trägt zum hochbaulichen Entwurf vor. Durch Versprünge und Fassadengestaltung solle eine für die Lage typische Kleingliedrigkeit dargestellt werden. Das Gebäude erhalte einen optischen Haupteingang als Durchgang in den landschaftsgärtnerisch gestalteten Innenhof. Das im Innenhof befindliche Gartenhaus sei nach dem Verschattungsgutachten abgestuft worden.

 

Die von Beigeordnetem Blanck schriftlich eingereichten Anfragen werden beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll beigefügt.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird nach der Anzahl entstehender Wohneinheiten und mietpreisgebundenem Wohnraum gefragt. Die übliche Quote von 30 % der etwa 50 geplanten Wohneinheiten werde vertraglich gesichert. Bei Nachweis des Erdrosselungseffektes als nne dies, wie bereits im Rahmen einer Ratsanfrage in 2018 erläutert, als mittelbare Belegung erfolgen. Das bedeute, dass an anderer Stelle im Stadtgebiet zusätzlicher Wohnraum im mietpreisgebundenen Segment erstellt werde. Fahrradabstellmöglichkeiten würden zusätzlich zu den festgesetzten Plätzen in der Tiefgarage auch im Innenhof entstehen. Fragen und Anregungen zur Gestaltung der Fassade werden vom Architekten erläutert. Der Architekt sagt zu, kleinere Veränderungen prüfen zu wollen. Die Fassade solle lebendig gestaltet werden.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen