21.01.2019 - 5 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei einer Enthaltung durch Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Planung ist die Darstellung vorhandener Sport- und Grünflächen als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung Sportplatz“.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:1

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Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Lage des Plangebietes. Ferner geht er auf die Erweiterung der Sportplatzflächen ein, die mit der Planänderung ermöglicht werden soll. Er weist darauf hin, dass im Verfahren insbesondere ein Schallgutachten erstellt würde. Das Schallgutachten sei wegen der Ausweisung weiterer Sportflächen und der intensiveren Nutzung erforderlich.

 

Ortsbürgermeister Schultz erklärt, dass die Erweiterung der Sportplatzflächen mit dem Ortsrat, den Vereinen und der Schule vorbesprochen wurde. Vor dort gebe es Zustimmung. Die Planänderung werde auch noch formal dort vorgestellt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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