16.10.2019 - 15 Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2018, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 70.785,97  in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 7.078,00  in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 63.707,97  in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 zu stimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7 

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0 

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- keine -

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Anlagen zur Vorlage