02.06.2004 - 2 Feststellung der Tagesordnung

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Beratungsinhalt:

 

Zur Tagesordnung merkt Ratsherr Maeck an, dass er befürchte, dass die aufgestellte Tagesordnung in angemessener Zeit nicht zu erledigen sei. Stadtdirektor Koch stellt daraufhin den von der Verwaltung intern aufgestellten Zeitplan vor, nach dem die Tagesordnungspunkte in angemessener Zeit abgearbeitet werden können.

 

Daraufhin wird die Tagesordnung wie vorgelegt festgestellt.