27.02.2018 - 12 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

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Frau Lütjohann führt aus, dass die Hansestadt wieder Jugendschöffen r den Zeitraum 2019 bis 2023 sucht. Voraussetzung für die Bewerbung als Schöffe ist, dass die Interessenten in der Hansestadt Lüneburg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt sind und das 70.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Frau Bening, die Gleichstellungsbeauftragte, weist auf das Sorgentelefon rde in der Pflege!?! des Kriminalpräventionsrates von Stadt und Landkreis Lüneburg hin. Hierzu verteilt sie einen entsprechenden Flyer.