23.03.2004 - 5 Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

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Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Eberhard erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes den derzeitigen Verfahrensstand. Vorgesehen ist, mit dem den Erfordernissen angepassten städtebaulichen Entwurf in die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu gehen. Ziel des B-Plans ist es, die sehr tiefen am Häcklinger Weg gelegenen Grundstücke über eine neue Erschließungsstraße im hinterwärtigen Bereich einer Bebauung zuzuführen. Die Erschließung der einzelnen Hinterliegergrundstücke als sogenannte Pfeifenstielgrundstücke wäre städtebaulich nicht gewünscht und verkehrlich auch nicht umsetzbar. Diese Stichstraße wird auch Teile des Betriebsgeländes der dort ansässigen Gärtnerei erschließen, um damit eine Option für eine zukünftige bauliche Nutzung offen zu halten.

Ziel ist es, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie breit die Straße sein wird und wie die Straße konkret angelegt wird.

 

Fachbereichsleiter Eberhard erklärt, dass die Straße eine Breite von 7,50 m haben wird. Begegnungsverkehr wird insofern möglich sein. Die Straße wird einen abgesetzten Bürgersteig mit Hochbord erhalten.

 

Ratsherr Kroll bringt in Erinnerung, dass man in anderen Baugebieten sich darüber verständigt habe, auf die Anlegung von Bürgersteigen zu verzichten.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Erfahrung gezeigt habe, das die Menschen sich nur sicher im Straßenverkehr fühlen, wenn die einzelnen Verkehrsräume voneinander getrennt seien. Aufgrund des hier zu erwartenden geringen Verkehrs handelt es sich um einen Grenzfall. Ggf. könnte man mit den schon feststehenden Erwerbern der Baugrundstücke noch einmal ein diesbezügliches Gespräch führen.

 

Beigeordneter Körner erinnert an die im Ortsrat Oedeme geführte Diskussion über den Erhalt der Biotopflächen, die zu zeitlichen Verzögerungen geführt haben. Die Probleme sind zwischenzeitlich jedoch ausgeräumt worden. Es besteht Einigkeit im Ortsrat darüber, dass eine Bebauung der aufgezeigten Flächen bei einer Mindestgrundstücksgröße von 750 m² ermöglicht werden soll. Maximal 13 Häuser sollen gebaut werden. Zur Erhaltung des Ortsbildes sollen in dieser Ortskernlage Mehrfamilienhäuser nicht zugelassen werden. Eine Biotopfläche wurde aus dem Gebiet heraus verlegt. Die Flächen um das Gebiet herum bleiben unangetastet.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Anlagen zur Vorlage

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