28.08.2017 - 10 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 "Lauben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der Aufhebung der Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63 „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls förmlich beteiligt.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der vom Aufhebungsverfahren betroffene Geländestreifen in Abstimmung mit dem Kleingärtnerbezirksverband nicht weiter verpachtet werde. Lediglich die noch bewirtschafteten Gärten würden im Rahmen des Bestandschutzes bis zur Aufgabe erhalten bleiben. Der für das Verfahren erstellte Umweltbericht habe einen Ausgleichsbedarf festgestellt. Der Ausgleich solle auf einer Fläche an der Ilmenau geschaffen werden. Als nächstes wolle man in die Auslegung gehen. Ziel sei es, für das Projekt Gemeinschaft.Sinn Planrecht zu schaffen. Sie bietet dem Ausschuss an, bei Vorlage des Bauantrags diesen vorzustellen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=4408&TOLFDNR=34873&selfaction=print