15.03.2017 - 4 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines Orts...

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Ortsbürgermeister Schultz verpflichtet das zur konstituierenden Sitzung des Ortsrates Ochtmissen vom 08.11.2016 entschuldigte Ortsratsmitglied diger Schmidt nach § 91 Absatz 4 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihm obliegenden Pflichten. Er freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und wünscht viel Freude bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat Ochtmissen.

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