19.09.2017 - 8 Schulverpflegung in Lüneburg verbessern; Antrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Pia Steinrücke
Beschluss:
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 04.09.2017 wird in den Punkten 1 und 2 abgelehnt.
Die Verwaltung wird einstimmig aufgefordert Vorbereitungen zu treffen, im Rahmen einer Qualitätsoffensive „Gesundes Schulessen“ in 2018 Standards für ein gemeinsames Verständnis von gutem Schulessen aller an Schule Beteiligten zu erarbeiten.
Unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktion Die Linke, der SPD und der CDU, werden folgende Punkte in den Prozess einbezogen:
- Antrag der Fraktion Die Linke:
Unter Einbeziehung aller beteiligten Akteuren werden Beschaffungsrichtlinien zur
Verbesserung des Schulessens mit folgender Zielsetzung erarbeitet:
1. Schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils bis 2020 bei bevorzugtem Einkauf regionaler und saisonaler Produkte.
2. Bemessung einer geeigneten Bezuschussung der Schulverpflegung durch die Stadt, um eine Qualitätsverbesserung des Essens ohne Mehrkosten für Eltern und Schüler*innen zu ermöglichen
3. Beteiligung von Eltern- und Schüler*innenvertretung am Erarbeitungsprozess der Beschaffungsrichtlinien“
- Antrag der Fraktion SPD:
1. Eine Evaluation des derzeitigen Angebotes des Essen in Lüneburger Schulen durch eine schriftliche Befragung der Schüler,
2. Vorstellung der derzeitigen Verpflegungsmöglichkeiten in Lüneburger Schulen
3. Im Rahmen einer Qualitätsentwicklung soll die Deutsche Gesellschaft für Ernährung in Fachvorträgen Elternvertretern, Schülervertretern sowie Schulleitern/Lehrern die Möglichkeiten einer gesunden Ernährung aufzeigen. Im weiteren Verlauf können auch Caterer in diesen Prozess eingebunden werden.
4. Die Ergebnisse dieser Prozesse sollen den Schulen ermöglichen, in eigener Verantwortung die Qualität des Essens an ihren zu verbessern.
- Antrag der Fraktion CDU:
1. Die Schulverpflegung einer Schule soll durch den Elternwillen der jeweiligen Schule gesteuert werden.
2. Individuelle Bedürfnisse müssen von der Politik zum Gelingen eines gelungenen Schulalltags akzeptiert und berücksichtigt werden.
3. Politik muss die Eltern in ihrem Willen bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung des Essens entsprechend unterstützen.
4. Eltern und Schule haben jeweils vor Ort an ihren Schulen ein für sich passendes Konzept erarbeitet, das zu respektieren ist.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist einzubinden und wird gebeten die Schulen über die Alternativen beim Einkauf und der Ausgabe des Schulessens zu informieren. Eine Elternbefragung zur Schulverpflegung ist durchzuführen.
Beratungsinhalt:
Herr Amri bestätigt, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 04.09.2017 mit dem gleich datierten Zusatzantrag der aktuelle Antrag ist, über den hier entschieden werden soll.
Seiner Bitte, dass über die drei aufgeführten Unterpunkte einzeln abgestimmt werden soll, wird bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen entsprochen.
Unterpunkt 1 wird von Herrn Amri vorgestellt und kontrovers diskutiert.
Die Mitglieder des Ausschusses erkennen die positiven Absichten des Antragstellers, geben aber zu bedenken, dass die erhofften Einsparungen durch die Einstellung von Personal nicht erzielt werden können, sondern eher mehr Kosten entstehen.
Außerdem wäre eine solche Änderung ohne die Beteiligung der Schulen nicht vorstellbar, da die jeweilige Struktur in der Schule berücksichtigt werden muss und die Schulen nicht in ihrer gesetzlichen Eigenverantwortung beschnitten werden sollten.
Dieser Unterpunkt wird mit zwei Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Der Unterpunkt 2 wird nach kurzem Austausch mit 3 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 5 Gegenstimmen abgelehnt, da auch hier der Vorrang der Eigenverantwortung der Schulen gesehen wird
Unterpunkt 3 steht im Zusammenhang mit dem Zusatzantrag.
Die Diskussion ergibt, dass die Grundidee des Antrags nachvollzogen werden und sogar geteilt werden kann, es aber bezweifelt wird, dass der beschriebene Weg der richtige sei. Es wird die Gefahr gesehen, dass das Ergebnis der gewünschten Diskussion mit allen Beteiligten durch diesen Antrag schon vorweg genommen wird.
Der Punkt 3 wird bei 3 Gegenstimmen angenommen und soll in den Beschlussvorschlag einfließen.
Auch die Änderungsanträge der SPD-Fraktion vom 14.09.2017 (versandt am 14.09.2017) und der CDU-Fraktion vom 19.09.2017 (zur Sitzung ausgeteilt und als Anlage dem Protokoll beigefügt) fließen in den Beschlussvorschlag mit ein.
Anlagen zur Vorlage
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479,2 kB
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Anlagen
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