13.10.2003 - 5 Gründung einer Service GmbH für Dienstleistunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Das Klinikum wird vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes zum Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft beauftragt, im Wege einer Ausschreibung einen potenten Partner für eine zum 01.01.2004 zu gründende Klinikum-Service GmbH zu finden. Vorab ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.“

 

(2, 22, 9)

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtkämmerer Sauer stellt den Tagesordnungspunkt vor und erklärt, dass zu Beginn des Jahres 2004 am Klinikum die Service-GmbH für Dienstleistungen Küche, Reinigung und Hausmeisterdienste gegründet werden soll. Auf Nachfrage des Beigeordneten Srugis erklärt er, dass neu einzustellende Mitarbeiter für den Reinigungsdienst zukünftig den entsprechenden Tarifverträgen für das private Reinigungsgewerbe zugeordnet werden sollen, die Mitarbeiter in der
Küche werden den Tarifverträgen der Gewerkschaft „Nahrung, Genuss und Gaststätten“ zugeordnet.

 

Kostenverbesserungen entstehen durch die Anbindung an die entsprechenden Tarifverträge. Die derzeitigen Mitarbeiter werden aber ihre Verträge behalten, deren Arbeitgeber bleibt die Stadt. Der Vorbehalt des Beschlussvorschlages hinsichtlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes ist von der Steuerberaterin ausgiebig geprüft worden. Es ist mit einer Zustimmung zu rechnen. Die Gründung ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn sich kein Privater findet, wovon aber nicht auszugehen ist. Bei der Auswahl der Partner handelt es sich nicht um eine VOB-Ausschreibung. Hier muss geprüft werden, ob man zueinander passt. Als einen wichtigen Punkt stellt Herr Stadtkämmerer Sauer heraus, dass der Betriebssitz sich in Lüneburg befindet.

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