24.09.2014 - 13 Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige Gmb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligung beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten
Jahresabschlusses 2013, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i.H.v. 496.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr. 3 AO und 4.213.524,02 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zu stimmen.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Schellmann fragt, wie es sein kann, dass sich im Jahr 2012 Forderungen in Höhe von 0 € beliefen und im Folgejahr bei 4,5 Mio. € liegen. Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, erklärt, dass im Jahr 2013 von den bewilligten Fördermitteln i.H.v. 32 Mio. € für den Erweiterungsbau mit Bescheid 4,5 Mio. angeordnet wurden. Eine Zahlung erfolgte erst in 2014.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage