20.10.2011 - 3 Vorstellung der Förderrichtlinie für energetisc...

Reduzieren

Beschluss:

 

Reduzieren

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht einleitend auf die Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen ein und erläutert anhand der Auflistung aus der Förderrichtlinie die Maßnahmen, die förderfähig sind.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte ergänzend wissen, ob Aussagen darüber getroffen werden können, in welchem Volumen durch die Gewährung von Fördermitteln Aufträge im Bausektor ausgelöst werden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme ergänzt hierzu, dass derzeit ca. 20 Anträge vorliegen und dass aufgrund der großen Anzahl abgeforderter aber noch nicht wieder eingereichter und geprüfter Anträge davon auszugehen sein wird, dass die im Haushalt zur Verfügung gestellten Fördermittel abfließen werden.

Ergänzend weist sie darauf hin, dass die MitarbeiterInnen in der Bauaufsicht entsprechende Schulungen für die Sanierung von Häusern im energetischen Bereich erfahren haben.

Die Auszahlung der beantragten Fördermittel erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme durch die Bauaufsicht. Hiermit wird sichergestellt, dass eine Förderung nur von solchen Maßnahmen erfolgt, die fachgerecht durchgeführt wurden.

 

Oberbürgermeister Mädge interessiert, ob aus der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrung heraus Aussagen dahingehend getroffen werden können, ob es bezüglich der Antragstellungen zu Problemen gekommen sei. Insbesondere ob die Förderbeträge als ausreichend angesehen werden.

 

Frau Abheiden – Bereich 63 führt hierzu aus, dass die Fördermaßnahmen, die seitens der Denkmalpflege als wichtig erachtet werden, in den Förderrichtlinien aufgenommen wurden. Hierzu gehört insbesondere die Förderung energetischer Maßnahmen in denkmalgeschützter Bausubstanz. Angeregt wird in diesem Zusammenhang, dass man auch die vorhergehende energetische Beratung durch einen Energieberater bezüglich der denkmalgepflegten Bausubstanz als förderfähig anerkennen sollte.

 

Beigeordnete Schellmann erachtet es deshalb jedoch als wichtig, dass eine Nichtberatung durch einen Energieberater nicht automatisch zu einem Ausschluss der Förderung führen darf.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass es mit dieser Förderrichtlinie gelungen ist, sowohl die Belange der Stadtbildpflege als auch die Durchführung von energetischen Maßnahmen im denkmalgeschützten Bereich zu vereinbaren.

 

Beigeordnete Schellmann verdeutlicht, dass bei der nachträglichen Dämmung von Häusern im Denkmalschutz es in der Regel erforderlich sein wird, Dämmungen nur auf der Innenseite des Gebäudes durchführen zu können. Dies kann aber sehr schnell zu Schwierigkeiten, insbesondere zu Schimmelbildung führen. Insofern ist es wichtig, dass nur Fachleute ein dementsprechende Planung und Durchführung vornehmen.

 

Beigeordnete Lotze erachtet es ebenfalls als sehr wichtig, dass die Mitarbeiter der Bauaufsicht eine entsprechende Schulung bezüglich energetischer Maßnahmen in denkmalgeschützten Bereichen erfahren.

Für sie ist von Interesse, ob eine Förderung energetischer Maßnahmen bezogen auf Fenster für alle Arten von Fenster, also auch für Kunststoff, möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt hierzu, dass eine Förderung auch für die Auswechselung von Kunststofffenstern dann möglich sei, wenn diese zur besseren energetischen Wärmedämmung durch Einbau von Kastenfenster ausgewechselt werden.

 

Herr Burgdorff – ALA – bringt seine grundsätzlich geäußerten Bedenken gegen diese Art von Förderung, die er bereits bei Beschluss der Förderrichtline vorgetragen hat, in Erinnerung. Er verdeutlicht, dass Denkmale einen sehr pfleglichen Umgang erfordern. Durch die förderfähigen energetischen Maßnahmen sieht er, bezogen auf die Baudenkmale, die Gefahr einer Beeinträchtigung der Bausubstanz. Für ihn ist maßgeblich, dass die Sicherung des bestehende Altbestände vorrangig sein muss vor der Durchführung von energetischen Maßnahmen. Er plädiert deshalb für eine Wiederauflebung der Gewährung von Stadtbildpflegemitteln und zieht in Zweifel, dass mit der jetzt bestehenden Förderrichtlinie für energetische Maßnahmen viel bezweckt werden kann.

 

Fachbereichsleiterin Böhme macht deutlich, dass die Mitarbeiter/innen der Bauaufsicht eine Fortbildung bezüglich energetischer Beratung in denkmalgeschützter Bausubstanz erfahren haben und dass speziell Herr Eisenack als Bauaufseher diesbezüglich fortgebildet wurde.

Eine denkmalgerechte Umsetzung der Maßnahmen wird jedoch nicht nur von Herrn Eisenack, sondern vielmehr von allen Mitarbeitern der Bauaufsicht begleitet, die auch hier in einer gemeinsamen Verantwortung stehen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass seit den Ereignissen in Japan ein Umdenken dergestalt stattgefunden habe, dass die Regelungen der EnEV auch Baudenkmäler nicht außen vor lassen. 60 % des Energiebedarfs lassen sich durch verbesserte Wärmedämmungen in der Bausubstanz erreichen. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass man denkmalgeschützte Bausubstanz nicht so dämmen kann wie Neubauten. Daraus ableitend kann jedoch nicht die Aussage getätigt werden, dass Baudenkmale generell bezüglich energetische Sanierungsmaßnahmen außen vor gelassen werden. Dies sieht die EnEV bewusst auch nicht vor.

Das Ziel Energieeinsparung muss auch für denkmalgeschützte Bausubstanz gelten. Insofern wird die Stadt Lüneburg nicht zu einer Förderung von  ausschließlich der Stadtbildpflege dienenden Baumaßnahmen zurückkehren. Nur mit der Umsetzung der bestehenden Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen wird es möglich sein, eine Förderung und Unterstützung für eine bessere Wärmedämmung in historischer Bausubstanz zu ermöglichen.

Durchaus bewusst ist man sich der Tatsache, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz ein sensibler Bereich sei. Baudenkmale deshalb jedoch generell von energetischen Sanierungsmaßnahmen auszunehmen kann nicht der richtige Weg sein. Hier bedarf es intelligenter Lösungen, die ggf. auch höhere Kosten als in einer normalen Bausubstanz erforderlich machen. Hierfür ist u. a. der Einsatz der Fördermittel vorgesehen.

Er spricht sich deshalb dafür aus, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und Überlegungen dergestalt anzustellen, ob die pro Maßnahme vorgesehene Höchstförderung auch weiterhin als ausreichend anzusehen ist.

 

Herr Burgdorff – ALA – wendet ein, dass die EnEV bewusst Eigentümer von Baudenkmälern von dem Nachweis eines Energiepasses befreit habe.

Hieraus leitet er ab, dass Ausnahmen durchaus möglich sind. Er regt an, dass die Förderrichtlinien in anderen Bereichen als in dem sensiblen Innenstadtbereich zur Anwendung kommen sollten. Als Beispiel schlägt er hier den Bereich des Roten Feldes vor.

 

Beigeordneter Körner sieht keinen Widerspruch zwischen dem Erhalt denkmalpflegerischer Bausubstanz und der Durchführung energetischer Maßnahmen. Er geht davon aus, dass eine Verflechtung in sich kein Widerspruch darstellt.

 

Beigeordnete Schellmann pflichtet der Aussage von Beigeordneter Körner bei. Auch sie geht davon aus, dass der Erhalt  historischer Baussubstanz nicht im Widerspruch mit der Durchführung von energetischen Maßnahmen steht, auch wenn hier in der Umsetzung eine größere Sensibilität an den Tag zu legen sein wird.

 

Ratsherr Kunath merkt ergänzend an, das auch er den Eindruck hat, dass im Bereich der Altstadt noch viele Gebäude zu sanieren seien und insofern Zuschüsse aus der Förderichtlinie hierbei hilfreich sein können. Insofern vertritt er die Ansicht, dass die Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen für den Bereich der Altstadt richtig sei.

 

Ratsherr Meihsies geht davon aus, dass die historische Bausubstanz in der Altstadt genügend Herausforderung für die Durchführung geeigneter energetischer Maßnahmen bietet. Er schlägt deshalb vor, dass nach Ablauf von ca. ½ bis ¾  Jahr seitens der Bauaufsicht ein Sachstandsbericht über die durchgeführten Maßnahmen vorgenommen wird, um zu sehen, ob die Verwendung der Mittel unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte zu Problemen  geführt habe.

 

Beigeordnete Lotze nimmt Bezug auf die Sanierung des Hotels in der Lünertorstraße 3. Sie weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den bauausführenden Firmen und der Baudenkmalpflege hervorragend gelaufen sei und sie sich insofern keine Sorge darüber macht, dass eine Verflechtung bezüglich des Erhalts bauhistorischer Substanz in Verbindung mit der Durchführung energetischer Maßnahmen möglich ist.

 

Frau Abheiden – Bereich 63 erläutert ergänzend anhand von weiteren Beispielen durchgeführter Maßnahmen, dass die Verbindung Erhalt bauhistorischer Substanz und Durchführung energetischer Maßnahmen keinen Widerspruch darstellen muss.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob es zulässig sei, nur eine Giebeldämmung vorzunehmen oder ob baurechtlich es erforderlich ist, dass im Falle einer Dämmung das Gesamtgebäude zu dämmen sei.

 

Frau Hobro – Juristin, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement merkt hierzu an, dass es diesbezüglich keine Reglungen gibt, die vorgibt, dass Giebeldämmungen nicht separat durchgeführt werden dürfen.

 

Herr Westrèn-Doll – Bauhütte Lüneburg – sieht keine Probleme, soweit es um ergänzende Dämmmaßnahmen für die Bereich Fenster und Türen geht. Probleme sieht er, wenn es um die Dämmung von Hauswänden geht. Er macht deutlich, dass gezielt darauf zu achten sein wird, dass durch die Dämmmaßnahmen die Atmung des Hauses nicht unterbrochen werden darf. Zu beachten sein wird in diesem Zusammenhang das Verhältnis der zusätzlich gedämmten zu den nicht gesondert gedämmten Bereichen, so dass sichergestellt wird, dass nicht zu stark in den Lufthaushalt eines Gebäudes eingegriffen wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Beratung und Beschlussfassung über die im Jahre 2011 zu fördernden Maßnahmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen wird.

 

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=2334&TOLFDNR=21637&selfaction=print