20.10.2011 - 5 Senkungen im Bereich der Frommestraße- Sachstan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 20.10.2011
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand über die Senkungsthematik im Bereich der Frommestraße zur Kenntnis, insbesondere dass seitens der Verwaltung alles getan wird, um die Sicherheit der Bürger in der Gesamtsituation vor Ort zu gewährleisten.
Die Ausschussmitglieder begrüßen und bejahen ausdrücklich die Vorgehensweise der Verwaltung und fordern die Verwaltung auf, die notwendigen weiteren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen und diese für die Öffentlichkeit möglichst transparent darzustellen.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst zu der von Beigeordneter Dörbaum vorstehend formulierten Beschlussempfehlung einen einstimmigen Beschluss.
Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass anlässlich einer am 17.08.2011 durchgeführten Anliegerversammlung den eingeladenen interessierten Anwohnern ein Sachstand über die derzeitige Situation der Senkungen im Bereich der Frommestraße erläutert wurde. Vorgesehen ist in der heutigen Sitzung, dass zusammenfassend von Fachbereichsleiterin Böhme die Inhalte der gutachterlichen Äußerungen vom beauftragten Geologen – Herrn Trapp – CDM Bochum – vorgetragen werden. Ergänzend wird Herr Mädge – WK Consult Hamburg – als Statiker auf die Standsicherheit des Gebäudes Frommestraße 4 eingehen. Betont wird, dass der Statiker Mädge weder verwandt noch verschwägert mit dem Oberbürgermeister sei.
Hingewiesen wird darauf, dass der Sachstand bezüglich der Senkungsthematik aufgrund der noch nicht zum Stillstand gekommenen Senkungsverläufe sich täglich ändern kann. Die in der Anliegerversammlung vorgetragenen Sachstände sind auch für jedermann auf der Internetseite der Hansestadt einsehbar.
Fachbereichsleiterin Böhme zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Bereich der untersuchten Senkungen im Bereich der Frommestraße auf. Anhand eines Planes werden die Lage der Messpunkte sowie die sich aus den Messergebnissen ergebenden Erkenntnisse näher erläutert. In Diagrammen sind die Senkungsabläufe seit 1945 dargestellt. Am Beispiel des „Tores zur Unterwelt“ wird aufgezeigt, dass die Senkungen in diesem Bereich in den letzten 50 Jahren insgesamt 1,80 m betrugen. Die Senkungsverläufe sind nicht kontinuierlich, sondern mal abnehmend als auch zunehmend. Insbesondere in den Jahren 2008 bis 2011 haben sich die Senkungen in diesem Bereich verstärkt.
Zur Erlangung aussagekräftiger Erkenntnisse ist vorgesehen, im Bereich der Frommestraße eine Erkundungsbohrung vorzunehmen.
Bezüglich der Straße und der in diesem Bereich verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen werden mit den jeweiligen Versorgungsträgern Gespräche über die weitere Vorgehensweise geführt. Diese Gespräche sind noch nicht zum Abschluss gebracht, so dass endgültige Aussagen zurzeit noch nicht möglich sind. Die vorgestellten Maßnahmen für die Durchführung der vorgesehenen Ausschreibung für die Tiefenbohrung, die bis zu einer Tiefe bis zu 60 m geführt werden soll, laufen derzeit.
Herr Mädge – Projektleiter WK Consult Hamburg – stellt sich den Ausschussmitgliedern als Projektleiter für die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme bezüglich der Fragestellung, ob das Gebäude der Frommestraße 4 noch als standsicher angesehen werden kann, vor.
Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) merkt er zur Herangehensweise für die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme an, dass im Ergebnis der Untersuchungen geprüft werden sollte, ob die Standsicherheit des Objektes derzeit noch gegeben ist und inwieweit sich der Zeitraum der Standsicherheit angesichts zunehmender Senkungsgeschwindigkeiten verändern wird.
Er führt aus, dass bezüglich der Standsicherheit zwischen den Begrifflichkeiten äußere und innere Standsicherheit zu unterscheiden sei.
Anhand von Darstellungen zeigt er die Methodik der Untersuchung zur Ermittlung der äußeren Standsicherheit auf. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei gleichbleibender Senkungsgeschwindigkeit von einer äußeren Standsicherheit des Gebäudes Frommestraße 4 von 30 Jahren ausgegangen werden kann.
Bezüglich der inneren Standsicherheit führt er die Kriterien aus, die für die Berechnung der Dauer der Standsicherheit als Grundlage gedient haben. Hierbei erläutert er die Auswirkungen der bereits vorhandenen Schiefstellungen und geht im weiteren auf die Auswirkungen bei zunehmender Senkungsgeschwindigkeit ein. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine innere Standsicherheit bis zur Erreichung eines Versagungszustandes nach 12 Jahren eintreten wird. Unter Zugrundelegung eines bei Neubauten anzuwendenden Faktors von 1,5, statt der hier als Grundlage genommenen 1,0, beträgt die Standsicherheit bezogen auf den inneren Baukörper 8 Jahre. Nach den technischen Regeln bedeutet dies, dass die innere Standsicherheit des Gebäudes für 8 Jahre gewährleistet ist. Dies alles jedoch nur unter der Vorgabe, dass die derzeitig festgestellte Senkungsgeschwindigkeit nicht weiter zunimmt und alle für erforderlich gehaltenen Sicherungsmaßnahmen durch den Hauseigentümer vorgenommen werden. Nicht auszuschließen sein wird jedoch, dass trotz aller Sicherungsmaßnahmen einzelne Putzteile herabfallen können.
Zusammenfassend wird ausgeführt, dass die Standsicherheit des Gebäudes Frommestraße 4 derzeit gegeben ist. Unter Zugrundelegung der derzeit gemessenen jährlichen Bodenverformung von 13 cm kann bei einem angenommenen Faktor von 1,5 die Aussage getroffen werden, dass ein Versagungszustand nach 8 Jahren eintreten wird.
Ratsherr Meihsies begrüßt es, das durch die Aussagen in den gutachterlichen Stellungnahmen Klarheit über die mögliche Reststandsicherheit des Gebäudes erlangt wurde und über die Standsicherheit nicht weiter spekuliert werden muss. Für ihn ist von Interesse, inwieweit nach Ablauf von ca. 8 Jahren ein möglich werdender Abriss ggf. Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnhäuser haben wird.
Fachbereichsleiterin Böhme führt hierzu aus, dass das Gebäude Frommestraße 5 vor kurzem in Augenschein genommen wurde und dass Gespräche mit den Eigentümern laufen. Inwieweit die Senkungen auch für das Gebäude Frommestraße 5 und die im weiteren Verlauf der Straße stehenden Gebäude Auswirkung haben wird, lässt sich derzeit nicht abschließend abschätzen. Die Bauverwaltung wird die Senkungsthematik in diesem Bereich weiterhin beobachten. Soweit gravierende Maßnahmen aufgrund fortschreitender Senkungen für erforderlich gehalten werden, wird hierzu im Ausschuss vorgetragen werden.
Ratsherr Meihsies interessiert, ob durch die vorgesehene Tiefbohrung die Stabilität der angrenzenden Häuser gefährdet sei, bzw. ob die Bewohnbarkeit der Häuser dadurch beeinträchtigt wird. Auch von Interesse ist, ob der Statiker Aussagen hinsichtlich der Möglichkeiten für die Rettung der noch stehenden Wohnhäuser machen kann.
Herr Mädge – Projektleiter WK Consult Hamburg – führt hierzu aus, dass die Senkungen derzeit ein ständiger Prozess seien, der noch nicht zum Stillstand gelangt ist. Auch wenn es heute Möglichkeiten gibt, die Häuser durch Verstärkungen und Pressungen Standsicherheit zu verleihen, so muss aber auch gesagt werden, dass solche Verfahren sich sehr aufwändig und teuer gestalten würden.
Fachbereichsleiterin Böhme führt zur Frage, inwieweit das Gebäude Frommestraße 4 weiterhin bewohnt werden kann, aus, dass eine dauerhalte Bewohnbarkeit und die hierzu erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eine Frage sei, die mit dem Hauseigentümer abzustimmen sein wird.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass der Eigentümer zwischenzeitlich einen Tag nach der abgehaltenen Eigentümerversammlung eine Ausfertigung des Gutachtens erhalten habe. Er verdeutlicht, dass die Beauftragung des fertiggestellten Gutachtens seitens der Stadt erfolgt sei, um ein hohes Maß an Objektivität zu erreichen. Hingewiesen wird darauf, dass das Gebäude Frommestraße 4 unter Denkmalschutz steht. Seitens der Bauverwaltung wird in Gesprächen mit dem Hauseigentümer abzuklären sein, wie unter Beachtung des Denkmalschutzes, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden können. Es ist davon auszugehen, dass der Hauseigentümer, bezogen auf die Kosten der durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen, im Vergleich zu den erzielten Mieteinnahmen, die Wirtschaftlichkeit des Objektes prüfen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion über die weitere Vorgehensweise sich nicht einfach gestalten wird. Der Investor und Hauseigentümer hat aber bereits signalisiert, dass er die Durchführung der Arbeiten mit den Mietern gemeinsam gestalten will. Welche Maßnahmen konkret durchzuführen sein werden, lässt sich nicht abschließend festlegen, da der Senkungsprozess noch nicht zum Stillstand gekommen sei. Die Stadt sieht sich hier zunächst in der Rolle eines Moderators. Gleichzeitig ist jedoch auch die Bauaufsicht eingebunden, um den weiteren Fortschritt der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zwischen Hauseigentümer und Mietern ggf. zu kommunizieren.
Die Frommestraße ist derzeit für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies wird auch auf absehbare Zeit so bleiben. Aufgrund der vorgenommenen Bohrung und den sich im nächsten Zeitraum ergebenden Messergebnissen wird sich ergeben, inwieweit die Frommestraße ggf. ähnlich wie der Ochtmisser Kirchsteig mit einer entsprechenden verkehrlichen Beschränkung für den Verkehr wieder freigegeben werden kann.
Ratsherr Meihsies unterstützt diese Vorgehensweise, merkt aber an, dass man sich seitens der Bauverwaltung nicht mit sich handeln lassen sollte, da auch aus seiner Sicht die Sicherheit Vorrang haben muss.
Oberbürgermeister Mädge bestätigt die Aussagen von Ratsherrn Meihsies. Er weist darauf hin, dass sich der Hauseigentümer bisher so gezeigt habe, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur Standsicherheit des Gebäudes auch durchführen wird. Erforderlichenfalls würde sonst die Bauaufsicht tätig werden. Bezüglich des Sicherheitsaspektes merkt er nochmals an, dass die Stadt in der Regel in Vorleistung tritt, damit die erforderlichen Gutachten zeitnah erstellt werden können, um hieraus die für die weitere Vorgehensweise notwendigen Erkenntnis erlangen zu können.
Beigeordnete Lotze pflichtet ebenso bei, dass die Sicherheit Vorrang haben muss. Auch wenn die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für den Eigentümer nicht leicht seien, so merkt sie jedoch an, dass Eigentum auch verpflichtet.
Als ausgesprochen gut empfindet sie die von Seiten der Verwaltung vorgenommene Transparenz bezüglich des Umganges mit der Thematik Senkungen.
Von Interesse ist für sie, ob ausgeschlossen werden kann, dass in diesem Bereich Erdfälle auftreten können.
Herr Mädge – Projektleiter WK Consult Hamburg – merkt hierzu an, dass er als Prüfstatiker hierzu keine Aussage treffen kann, sondern vielmehr der Bodengutachter Herr Trapp zu befragen wäre.
Ratsherr Kroll interessiert, inwieweit sichergestellt ist, dass die innere Standsicherheit gewährleistet ist. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob zu befürchten sei, dass eine Auflageverschiebung in der Weise ausgeschlossen werden kann, dass eine Zimmerdecke herabfallen kann.
Herr Mädge – Projektleiter WK Consult Hamburg – merkt an, dass die Auswirkung der Messergebnisse in 14-tägigem Turnus stattfindet und dies auch zukünftig so beibehalten wird. Die Gefahr, dass durch eine Auflageverschiebung die Stabilität der Decken nicht mehr gegeben sein könnte, sieht er als nicht so problematisch an. Vielmehr besteht eher die Gefahr, dass die freistehende Giebelwand wegklappen könnte.
Fachbereichsleiterin Böhme erinnert daran, dass die Durchführung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen Sache des Eigentümers sei, der sich hier auch in einer Verpflichtung befindet. Die Verantwortung hierzu obliegt dem Eigentümer, die Stadt hat hierbei nur Überwachungsfunktion.
Beigeordnete Schellmann interessiert, was bezüglich der Reststandsicherheit geschehen wird, wenn der Hauseigentümer den notwendigen Investitionen für die Absicherung des Gebäudes nicht nachkommt.
Der vorgetragenen Wunsch der Mieter, auch weiterhin eine gleichbleibende Miete zahlen zu müssen, wird sich bei den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für die Gebäudesubstanz auf Dauer schwierig gestalten.
Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen seitens des Eigentümers nicht veranlasst werden, die Bauaufsicht auch das Instrument der Ersatzvornahme vornehmen könnte.
Die Stadt Lüneburg befindet sich hier in der Verantwortung als öffentliche Baubehörde und kommt dieser auch nach. Ebenso ist jedoch der Eigentümer gefordert, so dass es insofern Schnittstellen des zu Veranlassenden geben könnte.
Bezüglich der Senkungen in Richtung der vorhandenen Bebauung entlang der Bastionstraße kann insofern Entwarnung gegeben werden, als dass die Senkungsprozesse in diesem Bereich sich nicht so spektakulär darstellen, wie in dem Bereich der Frommestraße.
Ratsherr Kroll interessiert, ob es bezüglich der von der Stadt durchgeführten Ersatzvornahme mit dem Investor und Eigentümer einen Vorvertrag dergestalt gäbe, dass dieser sich zur Kostenerstattung bereit erklärt hat.
Oberbürgermeister Mädge entgegnet hierauf, dass nach der Rechtsprechung die Sicherheit Vorrang habe und insofern die Stadt in Vorleistung zu treten habe. Eine Erstattung von verauslagten Kosten ist mit einem Eigentümer besprochen worden. Bei den anderen Eigentümern gestaltet sich dies aus verschiedenerlei Gründen schwierig. Eine Kostenerstattung muss insofern durch Aussagen in einem beauftragten Gutachten abgesichert werden.
Das sog. „Tor zur Unterwelt“ stellt ein Naturdenkmal dar. Nach Durchführung der vorgesehenen Tiefenbohrung wird das Tor auf Kosten der Baufirma, die die Beschädigung des Tores verursacht hat, wieder aufgestellt. Die abgefallenen Materialien wurden gesichert und eingelagert.
Ratsherr Meihsies nimmt das Verfahren und die geschilderte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis und macht deutlich, dass die Bauverwaltung richtig vorgeht. Allen Beteiligten muss deutlich sein, dass Sicherheit hier die oberste Priorität haben muss.
Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass Sicherheit an dieser Stelle nicht diskutierbar sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum dankt der Verwaltung und dem Prüfstatiker Mädge für die informativen Vorträge und fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Stadt alles erdenkliche getan wird, um Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr vorzunehmen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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