04.10.2011 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 144 "Wohnpa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann) und 1 Enthaltung (Ratsherr Meihsies).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

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Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass die öffentliche Auslegung abgeschlossen sei. Nochmals sind im Rahmen der Auslegung Einwendungen gegen das Volumen des vorgesehenen Baukörpers eingegangen. Zur Verdeutlichung der Situation wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die derzeitige Bebauung aufgezeigt. Ziel ist es, in diesem Bereich „stadtnahes Wohnen“ zu schaffen.

Unterhalb des neu geschaffenen Baukörpers der Richtung Friedenstraße dem Parkhaus vorgestellt wird, ist eine unterirdische Tiefgarage mit 25 Einstellplätzen mit Zufahrt von der Friedenstraße aus, vorgesehen. Diese Stellplätze sollen ausschließlich der neu zu schaffenden Wohnbebauung dienen. Die Zufahrt hierzu erfolgt über eine separate Zufahrt vom Wendehammer der Friedenstraße aus. Das derzeitige Verkehrsaufkommen der Friedenstraße liegt bei 400 Fahrzeugen/tägl.. Durch die Schaffung der zusätzlichen Einstellplätze ist von einer max. zunehmenden Verkehrsbelastung von 100 Fahrzeugbewegungen/tägl. auszugehen. Auch mit Zunahme dieses Verkehrs befindet sich die Gesamtverkehrsbelastung für die innenstadtnahe Straße auch weiterhin in einem verträglichen Bereich.

Neu aufgenommen wurden Festsetzungen in den B-Plan, dass 30 % der neuen Dachflächen zu begrünen seien. Ergänzend wurden teilweise Schallschutzfestsetzungen aus dem bisherigen B-Plan übernommen.

 

Ratsherr Kunath merkt an, dass die von den Anliegern vorgebrachten Einwendungen bzgl. der Höhe des entstehenden Gebäudekomplexes, der Überbauung der Grünanlage sowie die separate Zufahrt zu den neu zu schaffenden Tiefgaragenstellplätzen nicht hinreichend ausgeräumt wurden.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass von der ursprünglichen Planung die Höhe dahingehend zurückgenommen wurde, dass der entstehende Gebäudekomplex keine größere Höhe als die bisherige Nordlandhalle haben wird. Die Bebauung zur Friedenstraße ausgerichtet wurde zusätzlich auch noch abgetreppt.

Für den Grünordnungsbereich weist er darauf hin, dass hier im Zusammenwirken mit dem beauftragten Landschaftsplaner Lösungen erarbeitet wurden. Die Bäume entlang der Friedenstraße bleiben unangetastet. Durch die zwischenzeitlich vorgenommene Grünordnungsplanung haben auch die Naturschutzverbände BUND und NABU anerkannt, dass gegenüber der ursprünglichen Planung wesentliche Verbesserung in der Grünordnungsplanung vorgenommen wurden. Ursprüngliche Eingriffe in den Uferbereich der Ilmenau wurden auf ein notwendiges Maß zurückgenommen. Insbesondere im Bereich Roter Wall wurden verbesserte Lösungen erarbeitet.

Deutlich gemacht wird noch einmal, dass die Nordlandhalle den Haupteingang Richtung Friedenstraße hat und insofern nachzuweisende Stellplätze auch in diesem Bereich auszuweisen wären. Er gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Tiefgaragenanlegung eine bessere darstellt, als wenn die nachzuweisenden Stellplätze in den Grünbereich vor dem Gebäudekomplex entlang der Friedenstraße angelegt werden würden.

Den Anliegern wird insofern auch dadurch entgegengekommen, dass die geplante Umgestaltung des Einfahrtbereiches zur Friedenstraße durch Schaffung eines Baumtores verkehrsberuhigt werden.

Angemerkt wird auch, dass ein geltender B-Plan für die Nordlandhalle einen Ausbau als Veranstaltungszentrum vorsieht. Wenn dies alles nicht gewollt sein sollte, muss hierzu ein entsprechender Beschluss gefasst werden, der in der Folge dazu führen würde, dass die Stadt Lüneburg alternativ den Abriss der Nordlandhalle selbst durchführen müsste, was geschätzte Kosten in Höhe von 2 Mio. € verursachen würde. Insofern ist eine Lösung anzustreben, die letztendlich auf einen Kompromiss der unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Bürgerschaft, Investor und der Stadt hinausläuft. Zu den verkehrlichen Belangen führt er aus, dass die Nähe zur Innenstadt bezüglich der Nutzung von Fahrzeugen eher dazu führen wird, dass die Frequenz bezüglich der Bewegung niedriger sein wird, als an anderer Stelle. Insofern ist davon auszugehen, dass die Zunahme der verkehrlichen Belastung hinnehmbar und akzeptabel ist.

 

Ratsherr Meihsies bittet darum, dass seitens des Landschaftsplaners Mix noch einmal eingegangen wird auf die vorgesehenen Eingriffe, wie diese abgearbeitet werden und wie sich die Ausgleichssituation darstellt.

 

Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – zeigt auf, dass der neue Baukörper nicht über die bereits vorhandene noch abzureißende Treppenanlage der jetzigen Nordlandhalle hinausreichen wird. Die Neubebauung wird ca. soweit in die Grünfläche hinausragen, wie die halbe Treppenanlage. Von der eigentlichen Grünfläche werden ca. 450 bis 500 m² Fläche in Anspruch genommen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der angesprochenen Fläche nicht um eine Parkanlage, sondern um eine zwischenzeitlich durch Bodenverdichtung nicht mehr natürliche bewachsende Fläche handelt, so dass diese Fläche nicht mehr als Erholungsraum, sondern eher als Aufenthaltsraum für bestimmte Personenkreise zu sehen ist. Aufgezeigt werden die vorgesehenen Wegebeziehungen und die vorgesehene Grünflächenplanung. 40 Bäume müssen für die Umsetzung der Maßnahme beseitigt werden. Als Ersatz können in diesem Bereich 11 neue Bäume bepflanzt werden. Ergänzende Ausgleichsmaßnahmen sind auf der Grünfläche entlang der Friedrich-Ebert-Brücke an der Kleingartenkolonie vorgesehen. Dort ist die Anlegung einer Streuobstwiese vorgesehen. Der verbleibende Baumbestand wird aufgezeigt. Entlang des Ilmenauufers besteht ein Festsetzungsgebot, was bedeutet, dass abgängige Bäume an gleicher Stelle neu zu pflanzen sind.

Die Neuausrichtung des Parkkonzeptes ermöglicht die Anlegung behindertengerechter Wege.

 

Ratsherr Bruns empfindet, dass die Schaffung behindertengerechter Wegebeziehungen und die Durchführung des Fahrradweges mit der damit verbundenen Barrierefreiheit zu einer Qualitätsverbesserung der Grünanlage führen wird. Insofern befindet man sich mit dieser Planung auf dem richtigen Weg.

Nach seiner Ansicht fügt sich die Bebauung in die Umgebung ein. Eine angeführte Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zum Wasserturm ist nach seiner Ansicht nicht gegeben. Ausführungen, dass in eine Parklandschaft Eingriffe vorgenommen werden sollen, wurden durch die Ausführungen des Landschaftsplaners widerlegt. Eine Debatte über Versiegelungsgrade ist insofern für ihn eine Phantomdebatte.

Die Umsetzung des Projektes und die Verbesserung der Erschließung bringt letztendlich auch die Stadt hinsichtlich der Zielsetzung „innenstadtnahes Wohnen“ zu ermöglichen, ein beträchtliches Stück näher. Er spricht sich insofern für ein deutliches Ja für das Vorhaben aus.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, ob Aussagen hinsichtlich der Kosten der vorgesehenen Umgestaltung der Grünanlage schon genannt werden können und wie die Wegebeziehung zum Clamartpark sich zukünftig gestalten werden.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist auf die laufenden Verhandlungen mit dem Investor. Die Kosten für die Umsetzung der Grünordnungsplanung werden von dem Investor zu tragen sein. Eine Umsetzung der Maßnahmen wird sich nach dem Baufortschritt ausrichten.

Das Wegesystem des Clamartparks bleibt unverändert bestehen. Der Bereich der Grünanlage entlang des Roten Walls wird durch die Umsetzung der Maßnahmen aufgewertet.

Die barrierefreien Verbindungen sowie die Durchführung des Radweges werden insgesamt zu einer städtebaulichen Aufwertung führen.

 

Beigeordnete Schellmann sieht insofern eine positive Entwicklung gegenüber der ursprünglichen Planung darin, dass jetzt die FFH-Fläche weitestgehend unangetastet bleibt. Dankbar muss man in der heutigen Zeit Investoren dafür sein, dass sie sich überhaupt an solche Vorhaben herantrauen, nicht wissend, ob sich diese sich letztendlich rentabel darstellen lassen.

Sie macht nochmals deutlich, dass sie eine separate Zufahrt zur Tiefgarage von der Friedenstraße aus für nicht notwendig erachtet. Auch weist sie darauf hin, dass 450 m² Parkfläche für den Neubau zusätzlich in Anspruch genommen werden sollen. Das Argument, dass der Haupteingang zur Friedenstraße ausgerichtet sei, lässt sie insofern nur gelten, dass man zwischen Fußgänger und Autofahrer differenzieren muss. Für sie ist nach wie vor nicht zwingend, von der Friedenstraße kommend, eine separate Zufahrt anzulegen, da diese für sie einen zu starken Eingriff darstellt. Sie vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass schon die damalige Zulassung des Eingriffs in den Roten Wall beim Bau der Nordlandhalle ein Unding war.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass die seinerzeitige Beschlussfassung zum Eingriff in die Rote Wallanlage und zum Bau der Nordlandhalle in den politischen Gremien einstimmig, also auch mit den Stimmen der FDP-Ratsherren, getroffen wurde.

 

Beigeordnete Schellmann merkt ergänzend an, dass für sie einige Aussagen des Landschaftsplaners Mix irritierend seien. Nicht zutreffen seien u. a. Aussagen über das Nichtvorhandensein eines Fledermausbestandes. Hierzu verfüge sie über einen anderen Kenntnisstand.

 

Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – stellt richtig, dass die Anmerkung bezüglich eines Fledermausbestandes so nicht richtig wiedergegeben sei. Seine Aussage beinhaltete nur den Tatbestand, dass dort kein Fledermausquartier vorhanden sei, was jedoch nicht die Anwesenheit von Fledermäusen ausschließt. Der Baukörper der Nordlandhalle ist insgesamt als Betonkörper ausgelegt und insofern für Fledermäuse als Quartier viel zu zugig. Der in der Grünanlage stehende Baumbestand ist nicht so alt, als dass er Unterschlupfmöglichkeiten in Form von Baumhöhlen bieten würde.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass eine bloße Vermutung in der Sache nicht weiterhilft. Die Verwaltung ist gehalten, konkrete Feststellungen abzuwägen.

Er bringt nochmals die Chronologie der Vorgehensweise in Erinnerung. Über die Überlegungen der Stadt dort für ca. 20 Mio. € eine Veranstaltungshalle zu bauen bis hin zu der dann durchgeführten Ausschreibung wurde alles durchprobiert, was machbar ist.  Alles was im Rat hinsichtlich der Vorgehensweise beschlossen wurde, wurde seitens der Verwaltung in der Umsetzung eingehalten. Er macht nochmals deutlich, dass ohne die Tiefgarage die nachzuweisenden Kfz-Stellplätze entlang der Friedenstraße angelegt werden müssten. Bei den Überlegungen zur Tiefgarage spielen auch Sicherheitsaspekte eine maßgebliche Rolle, die dazu beitragen, ein objektives Sicherheitsgefühl zu schaffen.

 

Ratsherr Meihsies bringt zu Ausdruck, dass er der Aussage von Ratsherrn Bruns bezüglich der Flächenversiegelung, dass hier eine Phantomdebatte geführt wird, so nicht folgen kann. Er hält es für begrüßenswert, dass sich engagierte Bürger in die Diskussion eingebracht haben. Er geht auch davon aus, dass letztendlich die von den Bürgern vorgetragenen Einwendungen zu einer Verbesserung der Grünplanung geführt haben. Für ihn ist die separate Zufahrt weiterhin ein Wermutstropfen für eine sonst akzeptable Planung. Zusammenfassend stellt er fest, dass man dem Investor in seinen Vorstellungen sehr entgegengekommen ist. Die vielfach vorgetragene große Dramatik bezüglich der Zunahme der Verkehre in der Friedenstraße hält er für nicht angebracht.

Da seine Fraktion weiterhin bezüglich der Notwendigkeit einer separaten Zufahrt eine andere Auffassung vertritt, wird er sich bei einer Abstimmung enthalten.

 

Ratsherr Kunath pflichtet den Aussagen von Ratsherrn Meihsies insofern bei, dass auch seine Fraktion eine separate Zufahrt zur Tiefgarage von der Friedenstraße aus ablehnt. Für ihn stellt sich nach wie vor die Frage der Notwendigkeit einer solchen Zufahrt.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt hierzu, dass zu dieser Thematik bereits mehrfach hinreichend vorgetragen wurde.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass die Diskussion, die über das Bauvorhaben geführt wurden, im Ergebnis dazu geführt haben, dass vieles besser geregelt wurde.

Bezüglich des seinerzeit beim Bau der Nordlandhalle vorgenommenen Eingriffs in die Rote Wallanlage war ihre Anmerkung zum Schutze des Walls auch darauf ausgerichtet, dass diese Wallanlage in früherer Zeit eine andere Größe hatte. Zum Eingriff in die Grünanlage merkt sie an, dass man, wie in anderen alten historische Städten auch, nicht die gewachsenen Proportionen und Beziehungen bezüglich Verhältnis Bebauung zu Freiflächen nicht zu Lasten der Grün- und Freianlagen verändern sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht in diesem Zusammenhang noch einmal, dass die jetzt vorhandene Treppenanlage zum Haupteingang der Nordlandhalle auch kein Bestandteil der Grünanlage sei. Wie bereits ausgeführt und der Vorstellung der Planung vom Landschaftsplaner Mix zu entnehmen ist, wird diese bisher vernachlässigte Grünanlage durch die vorgesehene Maßnahmen im Zuge der Bebauung eine Aufwertung dergestalt erfahren, dass auch aus städtebaulicher Sicht eine Verbesserung eintreten wird.

 

Ratsherr Bruns verwahrt sich gegen den Eindruck, dass nicht hinreichend Rücksicht auf die vorgetragenen Anregungen der Bürger genommen wurde. Seine Aussage, dass hinsichtlich der Versiegelung eine Phantomdebatte geführt wurde, beruht darauf, dass diese Debatte durch falsche Vorstellung hervorgerufen wurden.

 

Ratsherr Kroll teilt die Ansicht, dass der Sicherheitsaspekt bzgl. der separaten Zufahrt nachvollziehbar und insofern auch wichtig sei. Deshalb folgt er den Argumenten, dass eine separate Zufahrt zu den zu schaffenden Tiefgaragenstellplätzen erforderlich sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass eine sehr sorgfältige Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken vorgenommen wurde.

Alle vorgetragenen Argumente bezüglich des Eingriffs in die Wallanlage und die Schaffung einer separaten Zufahrt wurden kritisch nochmals geprüft und abgewogen.

Zusätzlich wurden durch die Verwaltung zur Information der Anlieger und Bürger 3 Bürgerversammlungen abgehalten, so dass davon auszugehen ist, das letztendlich alle vorgetragenen Belange vorgetragen und auch abgewogen wurden.

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Anlagen zur Vorlage

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