04.10.2011 - 7 Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 04.10.2011
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst nachstehenden einstimmigen Beschluss:
- Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
- Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungsnahmen werden auf 4 Wochen festgelegt.
Beratungsinhalt:
Beigeordnete Schellmann möchte ergänzend wissen, wie mit der Thematik des Lärmaufkommens nicht nur von der Bahn, sondern auch aus dem angrenzenden Gewerbegebiet umgegangen wird. Sie geht davon aus, dass passive zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen sein werden.
Bezüglich der angeführten Begrifflichkeit „Immissionskontingent“ möchte sie wissen, was sich dahinter detailliert verbirgt.
Bereichsleiter Eberhard weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Zuge der Auslegung sich der angrenzende Gewerbebetrieb Fuller gemeldet habe. Seitens der Firma Fuller wurde an die Verwaltung die Frage herangetragen, ob das jederzeit von der Firma während der Produktionsphase ausgehende Lärmkontingent weiterhin im vollen Umfang bei Bebauung des Areals der Wittenberger Bahn ausgenutzt werden kann. Sowohl der beauftragte Schallgutachter, der seitens der Stadt im B-Plan-Verfahren beauftragt wurde, als auch der seitens der Firma Fuller zu Rate gezogene Schallgutachter sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt, dass sich der Lärm, der von Firma Fuller ausgeht, auch auf die im weitesten im Süden gelegene Fläche des Areals der Wittenberger Bahn nicht beeinträchtigend auswirken wird. Vorsorglich wurde im planeigenen Gewerbegebiet der zulässige Lärmpegel um nochmals 5 dB abgesenkt, um jegliche Belastung der zukünftigen Anwohner auszuschließen.
Ein weiterer Themenkomplex bezieht sich auf den derzeitigen, von der Bahnlinie ausgehenden, Lärm. Die Befürchtungen gehen dahingehend, dass durch die vorgesehene Riegelbebauung und die damit zu erwartenden Reflexionen des Lärms für die gegenüberliegende Wohnbebauung Am Blümchensaal eine höhere Lärmbelastung als derzeit gegeben, eintreten könnte. Im Ergebnis der Untersuchungen kommt das Lärmgutachten zu der Aussage, dass sich auch erhöhte Fahrgeschwindigkeiten der Bahnzüge sich lärmmäßig nicht für die angrenzende Bebauung dergestalt auswirken werden, dass Lärmschutzmaßnahmen am Gebäuderiegel in gravierender Form ergriffen werden müssen.
Die tiefgreifende Änderung ist, dass ein Bereich der sicherstellt, dass das 60 dBA an der Fassade eingehalten wird, sich auch auf das zukünftige Mischgebiet im Norden erstrecken muss. Ansonsten reichen die Schallschutzfestsetzungen aus, die im wesentlichen gewährleisten, dass an der Fassade im neuen Wohngebiet 60 dBA eingehalten werden.
Mögliche Reflexionen Richtung Bebauung des Straßenzuges Blümchensaal wurden noch einmal näher betrachtet.
Die Schallschutzwand am Rande des Gebietes, die im wesentlichen den Schall aus dem Dannenberger Gleis zurückhalten soll, ist jetzt als hoch absorbierend ausgebildet vorgesehen, was bedeutet, dass mindestens 8 dBA Schall von der Wand geschluckt werden muss. Die dahinter liegende Fassade des Gebäuderiegels ist jetzt als schallschluckend mit mindestens 1 dBA festgesetzt
Zusammen führt dies dazu, dass Reflexionen im Bereichen Blümchensaal unter 0,1 dBA liegen werden.
Eine weitere Befürchtung von Einwendern war, dass der aus dem Baugebiet abfließenden Verkehr im weiteren Verlauf der Konrad-Adenauer-Straße zu erhöhten Schallwerten führen könnte. Aufgrund der hohen verkehrlichen Vorbelastung der Konrad-Adenauer-Straße ist im schlimmsten Fall von einer Schallzunahme von max. 0,23 dBA tagsüber und 0,18 dBA während der Nachtzeiten zu erwarten.
Auch diese Pegelerhöhungen liegen im nicht hörbaren Bereich und sind insofern akzeptabel.
Beigeordnete Schellmann möchte wissen, ob der als Schallschutz fungierende Gebäuderiegel bauliche Unterbrechungen aufweisen wird.
Bereichsleiter Eberhard zeigt die Bereiche auf, in denen Unterbrechungen vorgesehen sind. Diese sind in den Bereichen der Grünflächen, also dort, wo keine schützende Wohnbebauung hintersteht, vorgesehen. In regelmäßigen Abständen sind des Weiteren Tordurchfahrten im Bereich der Erdgeschosse eingeplant. Dies ist insofern lärmtechnisch zu vernachlässigen, weil in diesen Randbereichen die angesprochene 3,50 m hohe Lärmschutzwand stehen wird.
Im Wesentlichen wird die Bebauung an dieser Stelle jedoch als durchgehende Wand ausgebildet sein, um die dahinter liegende Wohnbebauung vor Schall zu schützen.
Ratsherr Bruns würde es aufgrund der vielen an ihn gerichteten Nachfragen aus der Bevölkerung für zielführend halten, eine visuelle Vorstellung durch ein Modell der Bebauung zu unterstützen. Für wichtig betrachtet er, dass sich auf diesen Flächen aus städtebaulichen Gesichtspunkten etwas tut.
Zu berücksichtigen wird sein, dass sich für die entlang des Straßenzuges Blümchensaal Wohnenden durch die Bebauung ergebenden Beeinträchtigungen in die Planung einfließen.
Angesprochen wurde er darauf, dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Unterlagen aus dem Internet herunter geladen werden können. Auch von Interesse wäre eine Aussage darüber, warum hier eine verkürzte Auslegung gewählt wurde.
Beigeordneter Dörbaum nimmt die Anregung von Ratsherrn Bruns bezüglich der Auslegungsfrist auf und regt an, dass, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen sollten, die Auslegungsfrist nicht verkürzt werden sollte, sondern die normale 4-Wochenfrist zum Tragen kommen sollte. Auch die Anregung, dass die vorgesehene Bebauung anhand eines Modells visualisiert dargestellt werden sollte, regt er an.
Oberbürgermeister Mädge nimmt die Anregung auf und spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Auslegung entsprechend 4 Wochen lang erfolgen soll. Der Investor hat damit auch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraumes ein entsprechendes Modell anfertigen zu lassen.
Ratsherr Kuhn interessiert bezüglich der Aussage von Bereichsleiter Eberhard, ob die für die Wand des Gebäuderiegels benannte Lärmberechnung von 60 dBA nur tagsüber zum Tragen kommt oder ob dieser Wert auch in den Nachtstunden zu erwarten sein wird.
Bereichsleiter Eberhard erläutert hierzu das Verfahren, dass den Berechnungen des Schallgutachtens zugrunde liegt. Für die Rückseite des Gebäudes werden nach DIN 18005 die entsprechenden Werte tagsüber eingehalten, so dass auch ein Aufenthalt im Außenbereich auf Terrassen u. ä. im zulässigen Maße möglich ist und die Beschallung tagsüber die Grenzwerte nicht überschreitet. Die strengeren Grenzwerte für die Nacht werden insofern nur bei geschlossenen Fenstern erreicht werden können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass trotz der unmittelbaren Nähe zur Bahnanlage schallmäßig Werte eingehalten werden, die als Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet festgelegt sind.
Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend hinzu, dass die Situation sich ähnlich darstellt, wie in den Bereichen, in denen derzeit das 3. Bahngleis gebaut wird. In diesen Bereichen wird zur Einhaltung der Grenzwerte des Nachts Dreifachverglasung als Schallschutz und zusätzlich Lüfter eingebaut. Ein solcher passiver Lärmschutz wird zusätzlich zu den aktiven Lärmschutz in Form von Gebäuderiegeln und Lärmschutzwänden vorgesehen. Eine solche Vorgehensweise bezüglich einer Lärmminimierung ist heute Standard.
Ratsherr Kuhn merkt an, dass er selber in einem Bereich wohnt, in dem zurzeit das 3. Gleis verlegt wird. Er bestätigt die Aussage von Oberbürgermeister Mädge dahingehend, dass auch in seinem Wohnbereich im Zusammenhang mit dem Bau des 3. Gleises auf der Grundlage erstellter Lärmgutachten Maßnahmen für die Verbesserung des passiven Schallschutzes vorgesehen sein.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die hier entlang der Wittenberger Bahn geplanten Baulichkeiten von vornherein unter Beachtung der Lärmgrenzwerte errichtet werden sollen und dass hierbei schon beim Bauen der Häuser entsprechende Maßnahmen zu Schallreduzierung ergriffen werden können.
Bewusst sein muss man sich aber durchaus schon, dass es sich hier um eine besondere Art des Wohnens handeln wird.
Bürgermeister Kolle interessiert, ob über die neu zu bauende Brücke auch die Abwicklung von Schwerlastverkehr vorgesehen und möglich sein wird.
Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass sichergestellt werden muss, dass Rettungsfahrzeuge und Zulieferer, wie beispielsweise Möbelwagen, die Brücke befahren können. Reiner Schwerlastverkehr ist für dieses Gebiet nicht zu erwarten, da nicht vorgesehen sei, dass Betriebe in diesem Bereich angesiedelt werden sollen, die einen solchen Schwerlastverkehr hervorrufen würden.
Ratsherr Kunath merkt an, dass durch den Brückenneubau viel von dem bisher vorhandenen Grün verloren gehen wird.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Flächen, die für den Brückenbau benötigt werden, mit den Naturschutzverbänden abgestimmt sei. Hierzu gehören auch die vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen, die für die Inanspruchnahme der Flächen erforderlich sind. Er weist ergänzend noch einmal darauf hin, dass das Gebiet selbst ohne diese zusätzliche Brücke nicht zu erschließen sei.
Beigeordneter Dörbaum hat dem bisherigen Beratungsverlauf entnommen, dass seitens der Ausschussmitglieder aber auch aus der Bevölkerung heraus noch viele Fragen offen zu sein scheinen. Er regt deshalb an, ergänzend zu der erneuten Auslegung zur Information der Bürger eine entsprechende Versammlung abzuhalten, um hierbei den Interessierten Informationen hinsichtlich der vorgesehenen Bebauung und der damit verbundenen Schallschutzmassnahmen geben zu können.
Oberbürgermeister Mädge nimmt die Anregung auf. Er regt an, dass bevor der nächste Verfahrensschritt im Ausschuss zur Beratung eingebracht wird, seitens der Verwaltung eine Versammlung zur Information der Bürger und Anwohner abgehalten werden sollte.
Ergänzend weist er darauf hin, dass mit der Planänderung eine ca. 1.000 bis 2.000 m² große Fläche als Vorbehaltsfläche für den möglichen Bau einer Kita vorgesehen wird. Die Lage der Fläche wird in der Nähe des an der Altenbrückertorstraße gelegenen Bahnhofs liegen.
Ratsherr Kuhn interessiert, in welchem Bereiche eine Fußgängerquerung über den Lösegraben vorgesehen sei.
Oberbürgermeister Mädge zeigt anhand eines Plans die vorgesehene Fuß- und Radwegequerung, die über das vorhandenen Lösegrabenwehr geführt werden soll und damit eine fußläufige Verbindung zur Innenstadt schaffen würde, auf.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Auslegungsfrist von 2 auf 4 Wochen verlängert werden soll, dass seitens der Investoren für die nächste Beratung im Ausschuss ein Modell der Bebauung gefertigt und vorgestellt werden soll und dass vor der nächsten Beratung im Ausschuss eine Versammlung zur Information der Anlieger und Bürger erfolgen soll.
Anlagen zur Vorlage
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18,5 kB
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4,6 MB
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(wie Dokument)
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14,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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241,7 kB
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