04.10.2011 - 6 Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).

 

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Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass im Rahmen von Bürgerbeteiligung und praktizierter Bürgernähe der Tagesordnungspunkt auch in der Ortsratssitzung Oedeme am 13.04.2011 zur Beratung anstand. Ergänzend zur vorgelegten Beschlussvorlage wurde den Ausschussmitgliedern ein entsprechender Protokollauszug dieser Sitzung nachgesandt. Er weist darauf hin, dass die vom Ortsrat vorgetragenen Anregungen in die weitergehende Planung eingeflossen sind.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt einleitend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Lage des Baugebietes im Ortsteil sowie den Geltungsbereich des B-Plans auf. Erläutert werden noch einmal die Grundzüge der Planung. So ist u. a. vorgesehen, auf 2 aufgezeigten Baufeldern die Anzahl der Vollgeschosse auf „2“ zu erhöhen.

Die Firsthöhe wird generell auf 9 m begrenzt. Die Mindestgröße der Grundstücke von 750 auf 600 m² bei Einzelhäuser sowie von 400 auf 300 m² bei Doppelhaushälften reduziert. Statt der ursprünglich denkbaren 50 Wohneinheiten (WE) können dort durch Reduzierung der Mindestgrundstücksgrößen 57 WE entstehen. Die Dachneigung wurde auf max. 20° reduziert. Die Fassadengestaltung ist auch in weißem Putz zulässig. Die Geschossflächenzahl bleibt mit 0,2 unverändert. Für die vorgetragenen Änderungen bedarf es keiner gesonderten Umweltuntersuchung. Insofern können die Änderungen im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob durch die Zulassung einer 2-Geschossigkeit für die umliegenden Gebäude eine Verschattung eintreten könnte.

 

Bereichsleiter Eberhard weist auf die nach den Festsetzungen der NBauO einzuhaltenden Abstände hin. Die Erschließung der Grundstücke lehnt sich die Ausrichtung der Straßenführung an.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass als positiv empfunden wird, dass eine höhere Firsthöhe mit Rücksicht auf die Baufelder im Baugebiet Rosenkamp I. Bauabschnitt (BA) nicht zugelassen werden sollen. Gleichwohl merkt sie an, dass die Firsthöhe im Bereich Rosenkamp I. BA niedriger festgesetzt seien, als im jetzt angesprochenen Bereich des II. BA.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass Firsthöhen im Vergleich immer gleichen max. Firsthöhen zugrunde gelegt wurden. Wenn als Vergleich der Pilgerpfad erwähnt wird, muss man sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass auch hier gleiche Firsthöhen für beide Straßenseiten zugrunde gelegt wurden. Eine Vergleichbarkeit mit Rosenkamp I. BA und Rosenkamp II. BA ist insofern jedoch nicht gegeben, da beide Bauabschnitte hier nicht durch eine Straße, sondern durch einen Feldweg getrennt seien. Aber auch hier wurde auf gleiche Firsthöhe in den Randbereichen geachtet.

Er bringt in Erinnerung, dass man sich ganz im Anfang des Verfahrens befindet und dass, falls seitens des OR Oedeme entsprechende Änderungswünsche an die Verwaltung herangetragen werden, man beabsichtigt, diesen zu folgen.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass er anfänglich skeptisch gegenüber der eingeräumten Möglichkeit, Wärmedämmverbundsysteme aufbringen zu dürfen, war. Durch die Ortsbesichtigung wurde er jedoch eines Besseren belehrt. Auch er hält die Einräumung der Möglichkeit, Wärmedämmverbundsysteme auf die Außenfassade aufbringen zu dürfen, für akzeptabel. Insofern verlässt er sich auf die Einschätzung des OR Oedeme.

 

Beigeordneter Dörbaum zitiert aus dem vorliegenden Protokoll des angesprochenen Ortsratssitzung, dass Frau John als stellv. Ortsbürgermeisterin den Einstieg in das Änderungsverfahren als gelungen ansehe und dass man das Gebiet für Oedeme möglichst verträglich gestalten wolle und am Fortgang der Entwicklung interessiert sei. Insofern befindet man sich mit der Auslegung auf einem guten Wege und wird auch während der Auslegung Änderungen aufnehmen und abwägen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen