24.11.2009 - 3 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hans...

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Beschluss:

 

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Beratungsinhalt:

 

Zu Beginn der Fortsetzung der Beratung verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass auch in der heutigen Sitzung TOP 4 + 5 weiterhin gemeinsam beraten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass sie ergänzende Gespräche mit der Universitätsleitung zu den angesprochenen Themenkreisen Grünbedachung Hörsaaldächer, Hotelkapazität Gästehaus sowie Kosten für die Parkraumbewirtschaftung geführt habe. Die Ergebnisse hierzu sind in der überarbeiteten Fassung der textlichen Festsetzungen (Stand: 24.11.200) (Anlage I) eingearbeitet.

 

Schutz der Haubenlerche

Zusätzlich zu den bereits dargelegten Maßnahmen wurden die textlichen Festsetzungen unter 2.7 entsprechend ergänzt.

 

Bettenkapazität Hotel/Gästehaus

Seitens der Universitätsleitung wird es für denkbar gehalten, die zulässige Bettenkapazität von 250 auf 100 zu reduzieren. Die Universitätsleitung führt hierzu ergänzend aus, dass mit der Höchstzahl nicht zwingend auch eine Umsetzung mit der genannten Bettenzahl vorgesehen sei. Vielmehr will sich die Universitätsleitung eine entsprechende Entwicklung vorbehalten.

Eine entsprechende Regelung, in dem die Bettenzahl auf nunmehr 100 als Obergrenze festgelegt wird, wurde in den textlichen Festsetzungen unter 1.2 neu gefasst.

 

Stellplatzflächen für Kfz/Parkraumbewirtschaftung/Erhebung von Entgelten

Die Frage, ob die Stellplatzvorhaltung für Studenten auch zukünftig kostenfrei gewährleistet werden kann, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend festlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Klärung erst dann herbeigeführt werden kann, wenn konkrete Bauanträge vorliegen. Erst dann wird im Genehmigungsverfahren die Anzahl der auszuweisenden Stellplätze konkret geregelt. Die Höhe und Festsetzung von Parkgebühren kann jedoch nicht Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens sein.

In dem mit der Universitätsleitung geführten Gespräch wurde jedoch die Zielrichtung der Stadt Lüneburg, dass die Stellplätze möglichst auch weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollten, formuliert. Seitens der Universitätsleitung wurde in diesem Zusammenhang bereits signalisiert, dass ein gebührenfreies Parken zumindest für den Personenkreis, der das Universitätsgelände nicht mit ÖPNV erreichen kann, sich in der Überlegung befindet. Studierende, die die Möglichkeit haben, zur Erreichung des Universitätsgeländes den ÖPNV zu nutzen aber dennoch mit einem Kfz kommen, soll nur eine geringe Parkgebühr erhoben werden.

In den anstehenden Baugenehmigungsverfahren wird man auf diese Thematik zurückkommen. 

 

Beigeordneter Dörbaum bittet ergänzend um Aussage darüber, warum die Universität zwar einer Reduzierung auf max. 100 Betten jedoch nicht auf eine Reduzierung auf max. 50 Betten eingegangen ist. Ihn interessiert, ob seitens der Universitätsleitung hierzu Gründe benannt wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass ursprünglich 250 Betten max. vorgesehen waren und sie mit der Zielzahl eine Reduzierung auf 50 Betten max. anzustreben in das Gespräch mit der Universitätsleitung gegangen ist. Wenn auch die Universitätsleitung sich bereit erklärt hat, von der Zielzahl 250 herunterzugehen, so wird dort jedoch keine Möglichkeit gesehen, die max. Kapazität auch noch unter 100 Betten festzulegen.

 

Ratsherr Riechey erinnert an die Aussagen der Verwaltung von letzter Woche, in dem es im Tenor hieß, dass Festsetzungen im B-Plan grundsätzlich nicht verhandelbar seien. Er weist darauf hin, dass die Beschlussfassung im ABS der letzten Woche mit den ergänzten Arbeitsaufträgen der Verwaltung in der Hinsicht deutlich waren, dass alle Parteien des Rates den grundsätzlichen Nutzen eines kommerziellen Hotels auf dem Campus-Gelände generell anzweifeln. Insbesondere macht es keinen Sinn, an dieser Stelle mögliche Erweiterungsflächen der Universität für kommerzielle Nutzung zu verplanen.

Vor diesem Hintergrund spricht er sich dafür aus, dass der Bauausschuss in dieser Sache nicht nachgeben sollte. Auch wenn die Universitätsleitung an dieser Stelle andere Vorstellungen entwickelt, so muss doch deutlich bleiben, dass letztendlich die Planungshoheit der Stadt obliegt.

Er zitiert in diesem Zusammenhang aus den unter 1.2 benannten textlichen Festsetzungen, wonach neben der max. Bettenzahl von 100 zusätzlich eine Wohnnutzung für Studierende, Personal und andere Personen möglich wäre. In der Addition wäre es demzufolge durchaus denkbar, dass man auf eine Gesamtbettenzahl von 200 kommen könnte. Die festgelegte Höchstbettenzahl wird durch diese nicht konkretísierte Formulierung durch die Hintertür wieder ausgehebelt. Insofern ist das ausgehandelte Ergebnis für ihn nicht zufrieden stellend. Er ist der Verwaltung trotzdem dankbar für die geführten Nachverhandlungen, vertritt aber dennoch die Meinung, dass die Ausweisung des Sondergebietes entbehrlich ist. Insofern lehnt er die Ausweisung eines Sondergebietes ab. Eine Kommerzialisierung des Campus-Geländes, hierzu zählt er auch eine Parkraumbewirtschaftung gegen Entgelt,  sollte auf jeden Fall verhindert werden.

Er fordert die Mitglieder des Ausschusses auf, sich genau zu überlegen, was an dieser Stelle von der Bauleitplanung her zugelassen werden sollte.

Er verdeutlicht, dass ein Hotel, zumal auch noch in der bisher angestrebten Größe von 250 Betten, keineswegs aufgrund eines von der Stadt bestehenden Konzeptes benötigt wird. Er hält die in diesem Zusammenhang seitens der Universitätsleitung eingebrachten Argumente für unsachlich und unfair. Hintergrund an dem Festhalten des bisherigen Konzeptes einer kommerziellen Gesamtvermarktung wird vielmehr sein, dass die Universitätsleitung bereits eine Ausschreibung gestartet habe, welche eine kommerzielle Gesamtvermarktung vorsieht. Bei Änderung der Bettenkapazität würde sonst seitens der Universitätsleitung befürchtet, dass die Gesamtausschreibung aufgehoben und neu durchgeführt werden müsste. Solcherlei Befürchtungen kann aber nicht Grundlage der Überlegungen, die die Stadt in diesem Zusammenhang anzustellen hat, sein.

Aufgabe der Stadt kann es nur sein, das Augenmerk auf ein Gesamtentwicklungskonzept zu legen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass, anders als von Ratsherrn Riechey dargestellt, es nicht uneingeschränkt einhellige Meinung der im Ausschuss vertretenen Parteien sei, sich gegen eine bestimmte Bettenkapazität auszusprechen. Er bittet Ratsherrn Riechey auch darum, seine Ausführungen auf sich bzw. seine Partei zu beschränken.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass der Auftrag an die Verwaltung so ausgesprochen wurde, dass nach Schilderung der rechtlichen Lage die Stellplatznutzung erst im zukünftigen Baugenehmigungsverfahren zu regeln sein wird. Aus den bereits ausgeführten Gründen kann eine Nutzungsordnung für die Stellplatzbenutzung nicht im Bauleitverfahren geregelt werden. Im Vorfeld der erst im Baugenehmigungsverfahren anstehenden Regelungen wurde in den geführten Gesprächen gegenüber der Universitätsleitung das Ansinnen aber bereits vorgetragen. Eine erste Reaktion der Universitätsleitung wurde, wie bereits dargelegt, ausgeführt.

 

Beigeordnete Lotze verdeutlicht, dass in der Diskussion verschiedene Interessenlagen aufeinander stoßen. Zutreffend ist, dass für Studierende ein nachvollziehbares Interesse besteht, dass für das Studium an der Universität gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Abwicklung und Durchführung des Lehrbetriebes ist jedoch nicht vorrangiges Interesse der Stadt und fällt und auch nicht in dessen Zuständigkeit. Insofern macht sie deutlich, das man davon abgehen sollte, weiterhin verschiedenerlei Dinge miteinander verbinden zu wollen.

Für die SPD-Fraktion sprechend wurde im Rahmen der Nachverhandlung der Universitätsleitung ein zufrieden stellendes Verhandlungsergebnis erzielt. Bei einer jetzt festgelegten max. Bettenzahl von 100 plus einer gewissen Anzahl von Betten für Personal und anderen Personen kann man nach ihrer Ansicht leben. Insofern ist man mit dem Ergebnis einen Schritt weiter als noch in der letzten Woche.

Sie macht nochmals deutlich, dass es im Interesse aller in der Stadt Lüneburg sei, der Universität die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklungsmöglichkeit zu bieten. Aufhören sollte man damit, wie sie bereits ausgeführt habe, ständig verschiedene Gemengelagen miteinander verbinden zu wollen. Es kann nicht originäre Aufgabe der Stadt sein, eine als Bedrohung empfundene Privatisierung von Teilbereichen der Universität verhindern zu wollen. Dafür liegt die Zuständigkeit bei anderen Stellen.

Keineswegs ist bei ihr der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung sich hat von der Universitätsleitung unter Druck setzen lassen. Sie stellt das im Ergebnis positive heraus und dankt der Verwaltung für die geführten Verhandlungen. Wie bereits ausgeführt, kann es nur Interesse aller sein, der Universität die Gelegenheit einzuräumen, sich unter den geschaffenen Rahmenbedingungen entwickeln zu können.

 

Beigeordneter Körner dankt ebenfalls der Verwaltung für das in Verhandlungen erreichte Ergebnis. Auch er sieht es zwar so, dass es in der Addition neben den 100 Betten tatsächlich eine größere Anzahl werden könnte, geht aber davon aus, dass dieses sich regeln lassen wird. Bei der wiederholt angesprochenen Forderung, die Erhebung und die Höhe von Parkentgelten im Vorfeld zu regeln, ist ihm deutlich geworden, dass eine jetzige Regelung, wie auch von Stadtbaurätin Gundermann mehrfach ausgeführt, schwerlich möglich wäre und auch nicht Gegenstand von Beratungen im Bauleitverfahren sein sollte. Ergänzend merkt er hierzu an, dass es schwerlich möglich sein wird, abzugrenzen, für welchen Personenkreis der Studierenden eine ÖPNV-Nutzung möglich wäre und für welchen nicht. Er findet die Lösung akzeptabel, dass eine entsprechende Regelung erst dann angestrebt werden sollte, wenn konkrete Bauanträge vorgelegt wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert zum wiederholten Male, dass es nicht im B-Plan-Verfahren regelbar sei, zu welchen Konditionen Kfz-Einstellplätze auf dem Campus-Gelände genutzt werden können. Nochmals führt sie aus, dass seitens der Universität in dem zitierten Gespräch bereits darauf eingegangen wurde, welcher Art von Regelung sich die Universitätsleitung in dieser Sache vorstellen könnte.

Wie bereits dargelegt sind solcherlei Regelungen in anstehenden Baugenehmigungsverfahren vorzunehmen. Gefordert werden kann in Baugenehmigungsverfahren, dass ausreichend Parkplätze zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen sind. Inwieweit die Konditionen als angemessen anzusehen sind, lässt sich daran bemessen, wie die Parkplätze angenommen werden. Ergänzend führt sie aus, dass seitens der Stadt gegenüber der Universitätsleitung auch andere Möglichkeiten bestehen, solchen Wünschen Nachdruck zu verleihen.

Sie macht nochmals deutlich, dass die max. Bettenzahl für ein Hotel/Gästehaus als Ergebnis der geführten Gespräche von 250 auf jetzt max. 100 zurückgenommen wurde. Sie verdeutlicht, dass die max. Bettenzahl keine zwingende Vorgabe sei, diese Bettenzahl auch zu erreichen, sondern dass es durchaus denkbar wäre, dass bei einem Bau die max. zulässige Größenordnung gar nicht ausgeschöpft werden wird. Eine nicht näher abgegrenzte Anzahl von Betten ist in der Nutzung auf den Personenkreis begrenzt, bei denen ein universitärer Zusammenhang besteht. Insofern wäre es denkbar, dass eine Kombination aus Hotel-/Gästehausnutzung ergänzt durch eine Art Wohnheim geschaffen wird. Das Ganze wäre in den Grenzen zu regeln, die der B-Plan hinsichtlich der Bebaubarkeit der Flächen vorgibt. Eine weitergehende Regelung ist nicht vorgesehen.

 

Beigeordneter Blanck weist darauf hin, dass anders als hier mehrfach von Ausschussmitgliedern dargestellt, dass bezüglich der zukünftigen Nutzung von Kfz-Stellplätzen es nicht so ist, dass hier Gewohnheitsrecht bezogen auf ein weiterhin kostenfreies Parken geltend gemacht bzw. eingefordert werden kann. Für seine Fraktion sprechend weist er darauf hin, dass die Zielrichtung seiner Fraktion schon immer die war, für die Universität eine bessere ÖPNV-Anbindung zu erreichen. Insofern spricht er sich dafür aus, dass für die Nutzungen im Sondergebiet ein möglicher Investor stärker eingebunden werden sollte, um die Zielsetzung „Verbesserung des ÖPNV“ zu erreichen. Insofern bittet er die Verwaltung und die Universitätsleitung einem möglichen Investor nahe zu legen, sich dementsprechend einzubringen.

Bezüglich der neu festgesetzten Obergrenze in der Bettenkapazität von 100  Betten merkt er an, dass ihn die gewählte Formulierung noch zu schwammig sei. Für ihn würde die Kapazität nur akzeptabel sein, wenn in der Formulierung die Verbindlichkeit erhöht werden würde. Die mögliche Nutzung in einem Hotel ist ihm noch zu diffus dargestellt. Vertreter der Universitätsleitung sollten sich im Verwaltungsausschuss hierzu konkreter äußern.

Insgesamt dankt er der Verwaltung für die geleistete, umfassende gute Arbeit.

 

Ratsherr Kuhn hat den Ausführungen entnommen, dass jetzt mit der max. Kapazität von 100 Betten Konsens besteht, es aber auch deutlich wurde, das im Zweifel für universitäre Zwecke eine weitere nicht näher begrenzte Anzahl von Betten hinzukommen könnte. Auch er würde es begrüßen, wenn man hier noch zu einer Präzisierung gelangen könnte.

 

Beigeordnete Schellmann entgegnet auf den Beitrag von Beigeordneter Lotze, dass es nicht immer einfach ist, die verschiedenen Belange mit ihren jeweiligen zu entscheidenden Gremien auseinander zuhalten. Anhand von Beispielen verdeutlich sie, dass es sehr wohl so sein wird, dass Entscheidungen auch in andere Bereiche sich niederschlagen werden.

Zur Anbindung an die Uelzener Straße merkt sie an, dass, wenn eine Lichtsignalanlage dort installiert werden würde, das innerhalb von 800 m dann dort 4 Lichtsignalanlagen stehen würden. Für sie stellt sich die Frage, ob dass von der verkehrlichen Abwicklung noch funktionieren würde.

Schwierig wird es ihrer Ansicht nach, eine Prognose schon jetzt zu treffen, wie sich die Universität in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird. Sie hält es deshalb für nicht gut, dass vorab Flächen verbraucht werden, die nicht unmittelbar universitären Zwecken dienen würden. Sie spricht sich deshalb dafür aus, diese Flächen lieber für eine in der Zukunft liegende Erweiterung der Universität vorzuhalten.

Sie versteht zwar, dass durch eine nochmalige Auslegung die Aktenlage immer umfassender werden würde, andererseits merkt sie jedoch an, dass seitens der Universitätsleitung noch immer keine Klarheit geschaffen wurde, was dort tatsächlich geplant sei. Auch sieht sie sich bestätigt, dass hinsichtlich der Bauleitplanung nicht mehr der oft angeführte Zeitdruck bestehen würde.

Ausdrücklich betonen möchte Sie in diesem Zusammenhang, dass ihre vorgetragenen Bedenken keinesfalls darauf abzielen, der Universität Schaden zuzufügen. Auch sie hält es für außerordentlich wichtig, der Universität die Möglichkeiten einzuräumen, sich auch in den nächsten Jahrzehnten am Standort entwickeln zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum geht nochmals darauf ein, dass man im Jahre 1991, als die Universität auf dem ehemaligen Kasernengelände gegründet wurde, wegen des seinerzeit herrschenden Wohnungsknappheit im Geschosswohnungsbau sich dazu entschlossen habe, Teilbereiche des Kasernenareals für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung war aus der damaligen Situation heraus richtig. Sicherlich würde man aus der heutigen Betrachtung eine andere Herangehensweise wählen. Er spricht sich dafür aus, dass über die max. Höchstgrenze von 100 Betten hinaus der Bedarf noch einmal präzisiert werden sollte.

Als Beratungsergebnis fasst er zusammen, dass in der heutigen Sitzung keine weitergehende Beschlussfassung erfolgen soll. Bis zur morgigen VA-Sitzung wird die Verwaltung beauftragt,

-          eine Präzisierung des Bettenbedarfs, der über die max. Bettenzahl von 100  hinausgehen würde, zu  erarbeiten

-          bezüglich der Stellplätze mit der Universitätsleitung noch einmal abzuklären, inwieweit von dort aus noch Verbesserung in der ÖPNV-Anbindung gesehen werden.

 

Er macht noch einmal deutlich, dass es seitens der Stadt bei der Zielrichtung bleibt der Universität Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Entwicklung für die Zukunft zu ermöglichen. Er merkt an, dass kein einziges der angesprochenen Baulichkeiten von der Stadt Lüneburg errichtet wird.

 

Ratsherr Riechey sieht für seine Fraktion weiterhin einen massiven Widerspruch zwischen den Zielen, die seitens der Stadt verfolgt werden und dem, was die Universität an dieser Stelle umzusetzen gedenkt. Er verweist darauf, dass seitens der Universitätsleitung bereits ein Gesamtkonzept mit den Inhalten Parkhaus, Hotel, Audimax mit einer kommerziellen Nutzung ausgeschrieben worden sei. Er weist darauf hin, dass dies nicht im Interesse der Stadt liegen kann und auch die Studentenschaft durch die überreichte Unterschriftenliste deutlich gemacht habe, dass auch sie an dieser Stelle keine Kommerzialisierung haben wollen. Er macht deshalb nochmals deutlich, dass er sich gegen die Ausweisung eines Sondergebietes ausspricht. Er hält den Weg einer erneuten Auslegung für richtig, auch wenn dadurch eine zeitliche Verzögerung eintreten sollte. Die erforderlichen Gutachten liegen auf dem Tisch, so dass eine erneute Auslegung auch in einem verkürzten Verfahren möglich wäre. Er weist darauf hin, dass die seinerzeit einmal angedachte Studentenzahl von 11.000 zwischenzeitlich von der Universitätsleitung offensichtlich nicht mehr verfolgt wird. Stattdessen ist auch mittelfristig von einer max. Studentenzahl von 6.500 auszugehen. Insofern verfolgt die Universität ein anderes Modell, als seinerzeit in einer Rahmenvereinbarung mit der Stadt Lüneburg vereinbart. Es ist davon auszugehen, dass die Universität daran arbeitet, den Charakter der Universität zukünftig eher elitär als auf eine Studentenzahl von über 10.000 ausgerichtet zu sehen.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass im ABS nicht zu regeln sei, eine mögliche zukünftige Kapazität der Studentenschaft an der Universität festzulegen. Er geht nochmals ein auf die Rahmenvereinbarung und zitiert hieraus einzelne Zielrichtungen. Eine in der Rahmenvereinbarung enthaltene Zielzahl von über 10.000 Studenten ist eindeutig nur als Wunschvorstellung dargelegt. Vorstellungen, diese Zahl festzulegen, müssten an anderer Stelle vorgetragen werden.

Zielsetzung der Stadt Lüneburg kann es in diesem Zusammenhang nur sein, wie bereits mehrfach ausgeführt, der Universität Möglichkeiten für eine Entwicklung zu schaffen und damit Ausbaukapazitäten zukunftsorientiert vorzuhalten. Geäußerte Probleme bezüglich Zusammenlegung und Mindestzahl von Studenten müssen dort gelöst werden, wo sie hingehören.

 

Beigeordnete Lotze macht deutlich, dass der Bauausschuss nicht das Gremium sein kann, in dem die ungelösten Probleme die von Ratsherrn Riechey dargelegt wurden, zu lösen seien. Auch sie vertritt, wie Beigeordneter Dörbaum, die Ansicht, dass es nicht Aufgabe eines Ratsgremiums sein kann, wie sich die Universität zu entwickeln habe. Das ist nicht Aufgabe eines politischen Gremiums der Stadt Lüneburg und soll es auch nicht werden. Vielmehr ist es Aufgabe der Stadt, hier Rahmenbedingungen zu schaffen für eine zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit. Wie sich die Universität entwickelt, ist allein in den dortigen Gremien zu entscheiden.

Hier und heute geht es mit dem B-Plan darum, die Voraussetzungen für eine Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen.

 

Beigeordneter Blanck stellt es sich so vor, dass Ratsherr Riechey wahrscheinlich Probleme mit der Privatisierung und Kommerzialisierung im Bereich Universität habe. Auch er spricht sich dafür aus, dass in der morgigen VA-Sitzung noch einmal präzise dargestellt werden sollte, für welche Art Nutzung die über die max. Bettenzahl von 100 hinausgehende Kapazität vorgehalten werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst nochmals als Beratungsergebnis zusammen, dass bezüglich der Bauleitplanung für den VA und den Rat ein positives Signal vorliegt, dass zumindest mehrheitlich die Bauleitplanung, sowie vorgestellt, beschlossen werden kann.

Eine gesonderte neuerliche Beschlussfassung zu TOP 4 + 5 erfolgt nicht.

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