06.11.2009 - 10 Anfragen im öffentlichen Teil

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Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau HILLMER erkundigt sich nach der Jugendhanse.

 

Kulturreferent LANDMANN antwortet, die Jugendhanse sei eine Organisation innerhalb der Hanse mit eigener Satzung, die u.a. eine Altersbeschränkung von 16 bis 25 Jahren beinhalte. Die Gremien der Jugendhanse tagen parallel zu den Hansegremien. Die Ausrichterstädte der Hansetage hätten die Möglichkeit zwei Jahre vor und ein Jahr nach dem Hansetag in ihrer Stadt Vertreter in die Jugendhansekommission zu entsenden. Da die Veranstaltungen der Jugendhanse in englischer Sprache durchgeführt werden, müssen die Teilnehmer gut englisch sprechen können. Sie sollten zudem Interesse an der Thematik Hanse und gesellschaftlichen Themen haben. Die Hansestadt Lüneburg habe als Mindestalter für von ihr zu entsendende Teilnehmer an der Jugendhanse 18 Jahre festgelegt, da ansonsten zusätzlich eine Betreuung sichergestellt werden müsste. Die Hansestadt suche derzeit mit Hilfe der Universität nach geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Selbstverständlich könnten auch die Fraktionen jemanden vorschlagen, der den Kriterien entspreche.

 

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