18.06.2009 - 8 Vorschlag der Rektorenkonferenz zur Entsendung ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete Baumgarten sieht durch die bestehende Lehrervertretung im Schulausschuss eine ausreichende Vertretung gegeben, auch wenn es nicht unbedingt ein Rektor sei.

Die Anhörung einzelner Rektoren im Ausschuss sei zudem möglich und werde wahrgenommen. Der Ausschuss sollte nicht zu groß sein, um arbeitsfähig zu bleiben.

 

Umfassende Beratung aus unterschiedlichen Positionen könne nützlich sein, daher habe Beigeordnete Schellmann grundsätzlich nichts gegen den Vorschlag. Der Schulausschuss werde dadurch ihrer Ansicht nach nicht zu groß. Es sei jedoch sinnvoller zu bestimmten Vorlagen den betroffenen Rektor bzw. die Rektorin zu hören, die meist im Publikum zugegen sind und Rederecht erhalten können.

 

Der Elternvertreter, Herr Henze spricht sich gegen den Vorschlag aus, da er die bisherige Regelung mit Rederecht für Rektoren im Publikum für ausreichend hält.

 

Herr Tretow-Zimmermann sieht zwar die Lehrerschaft vertreten, zu der Rektoren auch gehören, nicht jedoch die besonderen Standpunkte aus Rektorensicht.

 

Beigeordnete Lotze hat mit Herrn Wegener, der als Vorsitzender der Rektorenkonferenz den Antrag gestellt hat und heute leider nicht an der Schulausschusssitzung teilnehmen konnte, bereits über die formalen Voraussetzungen gesprochen. Es handelt sich hier nicht um eine Entscheidung des Schulausschusses, sondern frühestens zur Bildung des nächsten Rates könnte eine Umsetzung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Thema ggf. neu diskutiert werden.

Sie sei ebenfalls der Auffassung, dass durch die relativ offene Handhabung des Rederechts die Interessen bedacht werden.

 

In der Aussprache wurde mehrheitlich gegen den Vorschlag gestimmt.