06.05.2009 - 5 Kostenübernahme bei empfängnisverhütenden Mitte...

Beschluss:
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Herr Koch erläutert, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit einen starken Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche festgestellt haben, nachdem die entsprechenden Kosten für Verhütungsmittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden. Der Landkreis als Träger der Sozialhilfe ist originär zuständig. Im Rahmen von freiwilligen Leistungen sollen 15.000 € bereitgestellt werden. Transferleistungsempfänger können die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in den Sozialämtern der Stadt und des Landkreises beantragen.

Die Beratungsstellen (MaDonna, etc.) informieren ihre Klienten bereits über entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten. Zudem hatte es im Herbst 2008 bereits eine Initiative im Land zur Änderung der Bundesgesetze gegeben. Viele Jugend- und Sozialhilfeträger sind einstweilen dazu übergegangen, übergangsweise diese Leistungen zu bewilligen und hoffen weiterhin auf eine bundeseinheitliche Neuregelung, die es ermöglicht, die Kosten für Verhütungsmittel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu zahlen.

 

Frau Ebeling erkundigt sich, wer die Kosten für legale Schwangerschaftsabbrüche zahlt.

 

Herr Koch bestätigt, dass in Einzelfällen eine entsprechende Begleitung durch Beratungsstellen möglich ist und dass die Sozialleistungsträger und Krankenkassen die legalen Schwangerschaftsabbrüche finanzieren.