03.12.2008 - 4 Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Auflösung des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH vom 02.08.2006 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, stellt den TOP kurz vor.

 

Ratsherr Riechey fragt Herrn Ersten Stadtrat Koch als Geschäftsführer der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg (gBuk), inwiefern sich der Geschäftsbesorgungsvertrag und der Fusionsvertrag zwischen Hansestadt und Landkreis unterscheiden. Herr Erster Stadtrat Koch erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg bis zur Aufnahme des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter der gBuk alleinige Gesellschafterin gewesen ist und es sich somit um eine steuerliche Organschaft handelte. Durch den Beitritt des Landkreises Lüneburg bestehe eine Organschaft nicht mehr. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist aufzuheben, da mit sehr ähnlichen Inhalten eine Fusionsvereinbarung am 14.07.08 zwischen Landkreis Lüneburg und der Hansestadt geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung ist auch der Zuschuss für die gBuk festgelegt worden. Der Zuschuss soll kontinuierlich gesenkt werden. Bereits 2008 sinkt er von 499.000 € auf 465.000 € in 2009. Die Zuschusshöhe der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg wird über einen Zeitraum von 5 Jahren den Erfordernissen der jährlichen Wirtschaftspläne angepasst.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=1583&TOLFDNR=15473&selfaction=print