06.11.2008 - 6 Förderrichtlinien der Hansestadt Lüneburg zur F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt den Änderungen der Förderrichtlinie zu.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen: -         

  Enthaltungen: -         

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Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz trägt mit Unterstützung einer Power-Point-Präsentation zum TOP 6 vor.

 

Er nimmt Bezug auf die einzelnen Punkte wie sie in der Sitzungsvorlage dargestellt wurden und erläutert die Hintergründe für die vorgeschlagenen Änderungen.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Riechey, ob es denn durch den Bau von Erdwärmeanlagen Probleme mit dem Grundwasser geben könnte, gibt Herr Schulz Hinweise zur Technik und erläutert, welche gesetzlichen Voraussetzungen an die wasserrechtliche Erlaubnis für die Zulassung der Bohrung geknüpft würden. Ab einer Bohrtiefe von 100 Metern werde sogar eine bergrechtliche Genehmigung vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich. Er beziffert die Mehrkosten einer Erdwärmeanlage für ein Einfamilienhaus auf rund 7.000 € gegenüber einer herkömmlichen Heizung mit Brennwerttechnik. Eine höhere Förderung dieser Anlagen sei daher vertretbar.

 

Frau Lotze erinnert an die Ausschusssitzung im VGH-Gebäude, in der erstmals eine kombinierte Erdwärmeanlage dem Ausschuss vorgestellt wurde. Sie stellt fest, dass die Stadt seit Beginn der Förderung im Jahre 2005 eine vorbildliche Leistung erbracht habe. Zusätzlich habe das  heimische Handwerk von dieser Förderung profitieren können. Insgesamt sei dies eine erfreuliche Entwicklung.   

 

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass der Bereich Umwelt eine Stadtkarte mit den Standorten der  geförderten Anlagen in Lüneburg erstellt hat. Herr Moßmann kündigt an, diese dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzustellen.