19.11.2008 - 7 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der CVJM ist darüber informiert, dass finanzielle Mittel mit der Anerkennung als Freier Jugendhilfeträger nicht verbunden sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

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